Kopplungsangebot

Ein Kopplungsangebot im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen ist ein Angebot, das seine Gültigkeit an die Bedingung knüpft, dass der Bieter zugleich den Zuschlag für ein anderes Angebot oder ein Los erhält, entweder im Rahmen derselben Ausschreibung oder einer separaten Ausschreibung. Solche Angebote werden auch als gebundene Angebote bezeichnet.

Vergaberechtlicher Kontext

Kopplungsangebote sind im Vergabeverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch unterliegen sie bestimmten vergaberechtlichen Voraussetzungen und Beschränkungen. Sie müssen insbesondere das Wettbewerbsgebot beachten und dürfen keine Manipulationsmöglichkeiten für Bieter bieten, die einen vorherigen Wettbewerb beeinflussen könnten.

Einschränkungen und Zulässigkeit

Damit ein Kopplungsangebot vergaberechtlich zulässig ist, muss ausgeschlossen sein, dass es sich auf ein bereits eröffnetes Einzellos bezieht, bei dem der Rang des Bieters bekannt ist. Die Stellung des Bieters in einem vorhergehenden Wettbewerb darf nicht durch ein Kopplungsangebot verbessert werden können. Es ist wichtig, dass der Wettbewerb durch das Kopplungsangebot nicht verfälscht wird.

Zweck und Einsatzgebiete

Kopplungsangebote können in bestimmten Vergabeverfahren eingesetzt werden, um komplexe Projekte zu realisieren, die mehrere Teilleistungen oder Lose umfassen. Sie ermöglichen es Bietern, Angebote abzugeben, die auf die Realisierung mehrerer, miteinander verbundener Aufgaben ausgerichtet sind.

Beispielhafte Anwendung

Ein Unternehmen könnte beispielsweise ein Angebot für die Sanierung einer Brücke unterbreiten, das an die Bedingung gekoppelt ist, auch den Zuschlag für die damit verbundene Straßeninstandsetzung zu erhalten. Dadurch kann eine integrierte Planung und Durchführung gewährleistet werden, was in bestimmten Projekten von Vorteil sein kann.