Konzessionsvergabe

Konzessionsvergabe bezeichnet den Prozess, bei dem ein Konzessionsgeber (in der Regel eine öffentliche Behörde) einem privaten Unternehmen (dem Konzessionsnehmer) das Recht einräumt, eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen oder ein Bauvorhaben durchzuführen. Die Besonderheit liegt darin, dass der Konzessionsnehmer anstelle einer direkten Bezahlung das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung oder Verwertung der erbrachten Leistung erhält.

Schwellenwert für Konzessionsvergaben

Nach § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB wird eine Konzessionsvergabe relevant, wenn der geschätzte Auftrags- oder Vertragswert einen Schwellenwert von 5.548.000 Euro erreicht oder überschreitet. Die Berechnung des Schätzwertes erfolgt nach spezifischen Kriterien gemäß § 2 der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), wobei sämtliche Einnahmen und finanzielle Vorteile berücksichtigt werden.

Anwendung der KonzVgV

Die Anwendung der KonzVgV wird durch § 101 Abs. 1 GWB bestimmt. Sie regelt die Vergabe von Konzessionen, die über dem festgelegten Schwellenwert liegen, und stellt sicher, dass diese Verträge gemäß den Prinzipien des fairen Wettbewerbs und der Transparenz vergeben werden.

Veröffentlichung und Zugang zu Vergabeunterlagen

Gemäß § 19 Abs. 1 der KonzVgV muss die Absicht einer Konzessionsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht werden. Die Vergabeunterlagen, die die Details des Vertrags und die Anforderungen an die Bieter umfassen, müssen online zugänglich gemacht werden.

Laufzeit und Vertragsbedingungen

Die Laufzeit der Konzession ist in der Regel auf maximal fünf Jahre begrenzt, kann jedoch in bestimmten Fällen verlängert werden. Der Konzessionsgeber muss alle relevanten Vertragsbedingungen und Kriterien für die Schätzung des Vertragswertes klar definieren.

Zuschlagskriterien und Eignungsprüfung

Die Vergabe der Konzession erfolgt basierend auf den vom Konzessionsgeber festgelegten Zuschlagskriterien. Dabei müssen die Bieter ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachweisen. Die Entscheidung für den Zuschlag richtet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Dokumentation und Vertraulichkeit

Der gesamte Vergabeprozess muss dokumentiert und in einem Vergabevermerk festgehalten werden. Sämtliche Dokumente, einschließlich der Angebote, sind vertraulich zu behandeln und bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Nachprüfung und Rechtsschutz

Die Konzessionsvergaben sind integraler Bestandteil des vergaberechtlichen Rechtsschutzes und unterliegen der Nachprüfung durch Vergabekammern und Vergabesenate bei den Oberlandesgerichten, wie in § 155 GWB festgelegt.