Contracting

Contracting bezieht sich auf eine Dienstleistungsform, bei der ein spezialisierter Dienstleister (Contractor) die Energieversorgung von Gebäuden oder Anlagen übernimmt. Im Gegensatz zum traditionellen Verkauf von Energieträgern wie Strom oder Gas liegt der Schwerpunkt auf der Optimierung der Energieeffizienz und dem daraus resultierenden Nutzen für die Kundinnen und Kunden, darunter Energieeinsparungen, Komfortsteigerung und Imagegewinn.

Contracting-Vertragsparteien

Bei einem Contracting-Verhältnis gibt es zwei Hauptakteure: den Contractor, also den Dienstleister, der die Energieversorgungslösung bereitstellt, und den Contractingnehmer, der diese Dienstleistung in Anspruch nimmt. Der Contractor bietet ein umfassendes Energiedienstleistungspaket an, das Planung, Betrieb, Wartung, kontinuierliche Optimierung und Finanzierung der Anlage einschließt.

Arten von Contracting
  • Energiesparcontracting (Energy Performance Contracting, EPC): Hier übernimmt der Contractor die Verantwortung für Energiesparmaßnahmen und teilt die erzielten Einsparungen mit dem Contractingnehmer.
  • Energieliefercontracting (Energy Supply Contracting, ESC): Der Contractor plant, finanziert und baut eine Anlage und liefert Energie zu festgelegten Konditionen.
  • Betriebsführungscontracting: Der Contractor optimiert und betreibt eine bestehende Anlage des Contractingnehmers.
  • Finanzierungscontracting: Der Contractor plant und finanziert eine Anlage, die dann vom Contractingnehmer über die Vertragslaufzeit hinweg abbezahlt wird.
Abgrenzung zu anderen Energiedienstleistungen

Contracting unterscheidet sich von anderen Energiedienstleistungen durch die langfristige Übernahme von Garantieleistungen durch den Contractor und durch Investitionen zur Optimierung und Effizienzsteigerung der Anlagen auf eigenes Risiko.

Historische Entwicklung

Die Ursprünge des Contractings reichen zurück bis zur Ölkrise 1972, als steigende Rohölpreise Unternehmen dazu veranlassten, verstärkt Energie einzusparen. Diese Entwicklung führte in den 1980er Jahren in den USA zur Entstehung des Contracting-Konzepts, das zunächst für Großanlagen entwickelt wurde und heute auch für kleinere Objekte angeboten wird.

Rechtliche Einordnung

In Bezug auf die Vergabe von Contracting-Aufträgen, insbesondere im Energieliefer-Contracting, besteht rechtlich die Fragestellung, ob es sich um einen Liefer- oder Bauauftrag handelt. Diese Entscheidung ist abhängig vom wirtschaftlichen oder rechtlichen Schwerpunkt des Vertrages und erfordert eine objektive, wertende Betrachtung.