Auftraggeber | AG

Ein Auftraggeber oder eine Auftraggeberin (AG) ist eine Person, Organisation oder Firma, die einen Vertragspartner, bekannt als Auftragnehmer (AN), beauftragt, bestimmte Leistungen gegen Entgelt zu erbringen. Der AG definiert die Bedingungen und Anforderungen des Auftrags und verpflichtet den AN zur Erfüllung der geforderten Leistung.

Anwendungsbereiche und Rollen

Der Begriff "Auftraggeber" wird in verschiedenen Kontexten verwendet und kann verschiedene Rollen annehmen:

  • Im Bauwesen: Hier wird der AG oft als Bauherr bezeichnet, der ein Bauvorhaben initiiert.
  • Im kaufmännischen Bereich: Der AG wird als Besteller eines Werkvertrags oder ähnlicher Vertragsarten gesehen.
  • Im Rechtswesen: Der Begriff umfasst Mandanten in Anwaltskanzleien oder Zahlungspflichtige in Bankgeschäften.
Abgrenzung zum Auftragnehmer

Ein Auftragnehmer (AN) ist die Partei, die einen Auftrag annimmt und sich verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Im Gegensatz zum AG, der die Dienste anfordert, ist der AN für die tatsächliche Ausführung der vereinbarten Leistung verantwortlich.

Rechtliche Aspekte

Obwohl der Begriff "Auftraggeber" in vielen Gesetzen verwendet wird, existiert keine spezifische Legaldefinition. Gesetzliche Regelungen, in denen der AG eine Rolle spielt, finden sich im BGB, GWB, MaBV, BNotO, VOB/B und der GewO.

Private und öffentliche Auftraggeber

Es wird zwischen privaten und öffentlichen Auftraggebern unterschieden. Private AG sind typischerweise Unternehmen oder Privathaushalte, die im Rahmen von Geschäftsbeziehungen wie Business-to-Consumer (B2C), Consumer-to-Business (C2B) oder Business-to-Business (B2B) agieren. Öffentliche AG hingegen sind staatliche Einrichtungen wie Bund, Länder und Gemeinden, die im Rahmen des öffentlichen Vergaberechts handeln und öffentliche Aufträge vergeben.

Öffentliche Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber sind an das Vergaberecht gebunden und müssen Aufträge für Liefer-, Bau- und Dienstleistungen in der Regel über öffentliche Ausschreibungen vergeben. Dies schließt die Beachtung von Regelungen wie dem GWB, der VgV und der VOB ein.

Zusammenfassung

Ein Auftraggeber ist eine Schlüsselfigur in verschiedenen Vertragsbeziehungen, die entweder privatwirtschaftlich oder öffentlich-rechtlich sein können. Ihre Rolle und Verantwortung variieren je nach Kontext, wobei das grundlegende Prinzip der Beauftragung eines Auftragnehmers zur Erbringung einer Leistung gleich bleibt.