Kaskade

Eine Kaskade bezeichnet in ihrer Grundbedeutung ein stufenartiges Prinzip, das oft in der Form eines Wasserfalls in der Natur oder als künstliche Anlage vorkommt. Im Kontext des Vergaberechts nimmt der Begriff „Kaskade“ eine spezielle Bedeutung an: Hier beschreibt er die hierarchische Struktur und Abfolge der verschiedenen rechtlichen Vorschriften für Vergabeverfahren, insbesondere im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Kaskadenprinzip im Vergaberecht

Das Kaskadenprinzip im Vergaberecht regelt die Reihenfolge und Anwendung der verschiedenen Rechtsvorschriften und Verordnungen bei Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. An der Spitze dieser Hierarchie stehen die EU-Richtlinien, die auf nationaler Ebene durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) implementiert werden. Darunter folgen mehrere Stufen, die sich aus der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO), der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Vergabeverordnung für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zusammensetzen. Jede dieser Stufen konkretisiert die Vorschriften weiter.

Spezifikationen bei Bauleistungen

In der Kaskade für Bauleistungen ist eine zusätzliche Stufe vorhanden, im Vergleich zu den Vergaben von Leistungen und freiberuflichen Leistungen. Trotz der Zusammenfassung der Vorschriften der VOL/A und der VOF in der Vergabeverordnung (VgV) wird für Bauleistungen weiterhin separat auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) verwiesen.

Änderungen durch Vergaberechtsreform

Mit der Vergaberechtsreform wurden Änderungen in der Kaskadenstruktur vorgenommen. Im Oberschwellenbereich wurde das dreistufige Kaskadenprinzip für die Vergabe von Leistungen und freiberuflichen Leistungen um eine Stufe reduziert, da die Regelungen der VOL/A und VOF abgeschafft und in der VgV zusammengeführt wurden. Für Bauleistungen bleibt jedoch das dreistufige Kaskadenprinzip bestehen, wobei die VgV auf die VOB/A verweist.

Bedeutung im Kontext des Vergaberechts

Die Kaskade im Vergaberecht stellt ein strukturiertes System dar, das die Anwendung und das Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsvorschriften in einem gestaffelten und hierarchischen Aufbau gewährleistet. Dies trägt dazu bei, Klarheit und Übersichtlichkeit in den oft komplexen Prozess der öffentlichen Auftragsvergabe zu bringen.