Eignung

Eignung in Vergabeverfahren bezeichnet die Qualifikation und Befähigung von Unternehmen zur Ausführung öffentlicher Aufträge. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, nur mit solchen Unternehmen zusammenzuarbeiten, die fachkundig, leistungsfähig und gesetzestreu sind. Diese Prüfung der Eignung ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Vergabeverfahrens und muss strikt von der späteren Bewertung der Angebote nach Zuschlagskriterien getrennt werden.

Kriterien und Prüfung der Eignung

Die Eignungsprüfung umfasst die Überprüfung verschiedener Aspekte:

  1. Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen.
  2. Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit, was die berufliche Qualifikation, finanzielle und wirtschaftliche Kapazität sowie technische und berufliche Kompetenzen einschließt.
  3. Überprüfung der Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Unternehmens.
  4. Ausschlussgründe im Rahmen der Eignungsprüfung.
Die Ausschlussgründe sind in den §§ 123 und 124 GWB geregelt und beinhalten:
  • Zwingende Ausschlussgründe: Strafrechtliche Verurteilungen, nicht beglichene Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge etc.
  • Fakultative Ausschlussgründe: Verstöße gegen sozial-, arbeits- oder umweltrechtliche Verpflichtungen, Interessenkonflikte, unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren, erhebliche Schlechtleistungen bei früheren Aufträgen etc.
Selbstreinigung und Angemessenheit der Anforderungen

Unternehmen haben die Möglichkeit zur Selbstreinigung, um trotz vorheriger Verstöße wieder für öffentliche Aufträge in Betracht gezogen zu werden. Die Anforderungen an die Eignung müssen angemessen und auf den konkreten Auftrag abgestimmt sein.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll sicherstellen, dass das Unternehmen über die erforderlichen Ressourcen und Erfahrungen für die Auftragsausführung verfügt. Hierzu können Referenzen, Angaben zu technischen Ausrüstungen, Qualitätskontrollen sowie Ausbildungsnachweise der Führungskräfte gehören.

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Die EEE ist ein standardisiertes Formular, das Unternehmen nutzen, um ihre Eignung im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu belegen. Sie dient als vorläufiger Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die EEE als vorläufigen Nachweis zu akzeptieren.

Gesetzlicher Rahmen und nationale Umsetzung

Die Kriterien und Verfahren zur Überprüfung der Eignung sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV) festgelegt. In Deutschland ist darüber hinaus das Vertrauensdienstegesetz (VDG) relevant, das die Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdienste regelt.