Kartellvergaberecht

Das Kartellvergaberecht, oft auch EU-Vergaberecht genannt, ist ein Regelwerk, das in der Europäischen Union zum Einsatz kommt, sobald öffentliche Aufträge die festgelegten EU-Schwellenwerte überschreiten. Der Name "Kartellvergaberecht" leitet sich von seiner Hauptfunktion ab, nämlich der Sicherstellung des freien Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt. Dieses Recht ist eng mit dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbunden, wobei "Kartell" hier als ein Begriff für Absprachen verwendet wird, die den Wettbewerb einschränken könnten.

Wettbewerbsprinzipien und Freiheiten

Das Kartellvergaberecht basiert auf den vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes: Freizügigkeit von Personen, Dienstleistungsfreiheit, freier Warenverkehr und freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Diese Prinzipien sind die Säulen des EU-Vergaberechts und sollen durch Verhinderung von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zwischen Unternehmen gewährleistet werden, wie im GWB festgelegt.

Unterschiede zwischen Vergaberecht und Kartellrecht

Während das nationale Vergaberecht primär den Schutz der Wettbewerber verfolgt, liegt der Schwerpunkt des Kartellrechts auf dem Schutz des Wettbewerbs selbst. Der Adressatenkreis unterscheidet sich ebenfalls: Das Vergaberecht richtet sich ausschließlich an öffentliche Auftraggeber, das Kartellrecht hingegen an alle Marktteilnehmer mit Marktmacht. Die Einbettung des Vergaberechts in das GWB unterstreicht die Bedeutung des Wettbewerbsprinzips auch in diesem Rechtsbereich.

Zielsetzung und Umsetzung

Im Vordergrund des EU-Vergaberechts steht nicht primär die sparsame Verwendung von Mitteln, sondern vielmehr die Schaffung eines effizienten Wettbewerbs im Binnenmarkt, frei von monopolistischen Strukturen und Angebotskartellen. Dies soll als Nebeneffekt zu günstigeren Angeboten führen. Die Umsetzung des Kartellvergaberechts auf nationaler Ebene erfolgt in Deutschland durch das GWB. Hier werden insbesondere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen untersagt.

Anwendungsbereich und Relevanz

Das Kartellvergaberecht findet Anwendung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die die europäischen Schwellenwerte übersteigen. Es dient dazu, Missbrauch von Marktmacht und unzulässige Absprachen zu verhindern. In Deutschland ist dieses Recht im GWB verankert und regelt, dass alle Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken, verboten sind.