Interessensbestätigung

Die Interessensbestätigung ist ein wesentlicher Bestandteil spezifischer Vergabeverfahren, insbesondere im Nichtoffenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren. Sie stellt eine Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers an Unternehmen dar, ihr zuvor bekundetes Interesse an einem Vergabeverfahren erneut zu bestätigen. Dieser Schritt ist relevant, wenn der Auftraggeber gemäß § 38 Abs. 4 der Vergabeverordnung (VgV) auf eine separate Auftragsbekanntmachung verzichtet hat.

Prozess der Interessensbestätigung

Nachdem Unternehmen auf eine öffentliche Vorinformation hin ihr Interesse an einem Vergabeverfahren formlos bekundet haben, werden sie vom öffentlichen Auftraggeber aufgefordert, dieses Interesse offiziell zu bestätigen. Diese Bestätigung leitet den Teilnahmewettbewerb ein und dient als formelle Bestätigung der Teilnahmebereitschaft am Ausschreibungsverfahren. Die Interessensbestätigung muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Versand der Aufforderung durch den Auftraggeber erfolgen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß § 38 Abs. 4 Nr. 1-5 VgV kann der öffentliche Auftraggeber bestimmte Informationen im Vorfeld bereitstellen, die es interessierten Unternehmen ermöglichen, ihre Teilnahmebereitschaft fundiert zu bekunden und später zu bestätigen. Die Bestätigung des Interesses ist ein entscheidender Schritt im Vergabeprozess, da sie die offizielle Teilnahme am Wettbewerb markiert und die Grundlage für die weitere Verfahrensbeteiligung bildet.

Ausnahme für Oberste Bundesbehörden

Für oberste Bundesbehörden gelten besondere Regelungen, die eine Anwendung der Interessensbestätigung ausschließen können. Diese Einrichtungen sind in der Regel von den Vorgaben des § 38 Abs. 4 VgV ausgenommen und folgen anderen Verfahrensrichtlinien.

Vorteile der Interessensbestätigung

Die Interessensbestätigung bietet sowohl öffentlichen Auftraggebern als auch Unternehmen Vorteile. Für Auftraggeber ermöglicht sie eine effiziente und gezielte Auswahl von potenziellen Bietern, während Unternehmen die Gelegenheit erhalten, ihr Interesse an spezifischen Aufträgen zu manifestieren und sich auf ein präzises Verfahren vorzubereiten.

Fazit

Die Interessensbestätigung ist ein entscheidender Schritt in bestimmten Vergabeverfahren, der eine klare Abgrenzung zwischen der formlosen Interessenbekundung und der formalisierten Teilnahme am Vergabeprozess darstellt. Sie dient der Effizienzsteigerung und Transparenz im Vergabeprozess und stellt sicher, dass nur ernsthaft interessierte Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen.