Interessenbekundungsverfahren

Das Interessenbekundungsverfahren ist eine formlose Markterhebung, die von öffentlichen Auftraggebern genutzt wird, um festzustellen, ob private Anbieter bestimmte staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten ebenso gut oder besser erbringen können. Dieses Verfahren ist in § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) definiert und dient dazu, die Möglichkeiten und Potenziale einer privaten Aufgabenerfüllung zu evaluieren.

Ablauf und Verfahren

Bei einem Interessenbekundungsverfahren wird eine öffentliche Aufforderung zur Teilnahme herausgegeben, die Beschreibungen der zu erledigenden Aufgabe und relevante Informationen für potenzielle Teilnehmer enthält. Es setzt eine angemessene Frist für die Abgabe von Interessenbekundungen, innerhalb derer private Anbieter ihre Fähigkeiten, Preisvorstellungen und Konzepte für die Aufgabenerfüllung darlegen können.

Unterschied zur Interessenbekundung

Während die Interessenbekundung ein Bestandteil eines Vergabeverfahrens ist, stellt das Interessenbekundungsverfahren eine unabhängige Markterhebung dar, die vor einem möglichen Vergabeverfahren stattfindet. Es ist eine explorative Maßnahme, die keine direkten vertraglichen Verpflichtungen nach sich zieht und kein Vergabeverfahren ersetzt.

Ziel und Nutzen

Das Hauptziel eines Interessenbekundungsverfahrens ist es, Transparenz über die Marktlage zu schaffen und zu überprüfen, ob private Anbieter eine effizientere oder effektivere Lösung für öffentliche Aufgaben bieten können. Es unterstützt die Entscheidungsfindung öffentlicher Stellen, indem es einen Überblick über mögliche private Lösungsansätze und deren Wirtschaftlichkeit bietet.

Vorgehen bei Interessenbekundungsverfahren

Das Verfahren beginnt in der Regel mit einer öffentlichen Bekanntmachung, die die notwendigen Informationen über die zu vergebende Aufgabe enthält. Anbieter reichen daraufhin ihre Interessenbekundungen ein, woraufhin die öffentliche Stelle die eingegangenen Vorschläge bewertet. Dies kann zur Initiierung eines Vergabeverfahrens führen, wenn sich herausstellt, dass private Anbieter eine vorteilhaftere Lösung bieten können.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen des Interessenbekundungsverfahrens sind in der Bundeshaushaltsordnung festgelegt. Diese regeln die Notwendigkeit, private Anbieter zu berücksichtigen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Angebote zu präsentieren.

Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit

Das Interessenbekundungsverfahren spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit öffentlicher Maßnahmen. Durch den Vergleich staatlicher und privater Lösungen kann eine effiziente und effektive Verwendung öffentlicher Mittel gefördert werden.

Fazit

Das Interessenbekundungsverfahren ist ein wichtiges Instrument für öffentliche Auftraggeber, um die Möglichkeiten einer Privatisierung von Dienstleistungen und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Lösungsansätze zu bewerten. Es fördert die Transparenz und Effizienz im öffentlichen Sektor, indem es private Anbieter einbezieht und einen breiten Marktüberblick ermöglicht.