Innovationspartnerschaft

Die Innovationspartnerschaft ist ein spezielles Vergabeverfahren, das im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens eingesetzt wird, um innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln, die noch nicht auf dem Markt verfügbar sind. Ziel ist es, eine enge Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Unternehmen zu fördern, um gemeinsam innovative Lösungen zu entwickeln und anschließend zu beschaffen.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtlichen Grundlagen der Innovationspartnerschaft finden sich im § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in § 19 der Vergabeverordnung (VgV). Sie ist insbesondere für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte relevant und wurde mit dem Ziel eingeführt, Innovationen im öffentlichen Sektor zu fördern.

Ablauf und Verfahren

Das Verfahren beginnt mit einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, bei dem interessierte Unternehmen ihre Eignung und Innovationskapazitäten darlegen. Die ausgewählten Unternehmen werden dann zu Verhandlungen und zur Abgabe von Entwicklungsangeboten eingeladen. Das Verfahren gliedert sich typischerweise in zwei Phasen:

  1. Forschungs- und Entwicklungsphase: Hierbei wird an der Entwicklung der innovativen Lösung gearbeitet, einschließlich der Herstellung von Prototypen oder der Ausarbeitung neuer Dienstleistungen.
  2. Leistungsphase: In dieser Phase wird die fertig entwickelte Lösung vom öffentlichen Auftraggeber erworben und implementiert.
Voraussetzungen und Kriterien

Wesentliche Voraussetzungen für eine Innovationspartnerschaft sind:

  • Das zu entwickelnde Produkt oder die Dienstleistung ist noch nicht auf dem Markt verfügbar.
  • Die Entwicklung muss klar definierten Anforderungen und Zielen des öffentlichen Auftraggebers entsprechen.
  • Die teilnehmenden Unternehmen müssen über nachweisbare Fähigkeiten in Forschung und Entwicklung verfügen.
Vorteile und Herausforderungen

Die Innovationspartnerschaft bietet öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, direkt auf innovative Lösungen Einfluss zu nehmen und dabei die Vorteile von Marktwettbewerb und privater Expertise zu nutzen. Sie fördert die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für spezifische öffentliche Bedürfnisse. Herausforderungen können in der Komplexität des Verfahrens und der Notwendigkeit einer engen und effektiven Zusammenarbeit zwischen den Partnern liegen.

Fazit

Die Innovationspartnerschaft ist ein fortschrittliches Vergabeverfahren, das darauf abzielt, Innovation im öffentlichen Sektor zu fördern, indem es öffentliche Auftraggeber und private Unternehmen in einem kooperativen und zielgerichteten Rahmen zusammenbringt. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Beschaffung neuer und innovativer Lösungen, die auf herkömmlichen Wegen möglicherweise nicht realisierbar wären.