Inhouse-Vergabe

Die Inhouse-Vergabe, oft als "Eigenvergabe" bezeichnet, ist eine besondere Form der Auftragsvergabe im öffentlichen Sektor. Sie ermöglicht es einer öffentlichen Einrichtung, Aufträge an rechtlich eigenständige, aber unter ihrer Kontrolle stehende Organisationen zu vergeben, ohne ein formelles Vergabeverfahren durchlaufen zu müssen.

Grundlagen und Voraussetzungen

Eine solche Vergabe basiert auf bestimmten Voraussetzungen:

  • Kontrollkriterium: Der öffentliche Auftraggeber muss über die beauftragte Organisation eine Kontrolle ausüben, die vergleichbar mit der Kontrolle über eine interne Abteilung ist.
  • Wesentlichkeitskriterium: Die Organisation muss überwiegend (mehr als 80 %) für den öffentlichen Auftraggeber oder eine andere beherrschte Organisation tätig sein.
  • Keine private Beteiligung: An der beauftragten Organisation darf keine wesentliche private Kapitalbeteiligung bestehen.
Anwendungsbereiche

Inhouse-Vergaben finden Anwendung bei:

  • Eigenbetrieben: Vergaben an Organisationen, die rechtlich unselbstständig, aber organisatorisch eigenständig sind (Inhouse-Vergabe im engeren Sinne).
  • Tochtergesellschaften: Vergaben an rechtlich selbstständige Unternehmen, die vollständig vom öffentlichen Auftraggeber kontrolliert werden.
  • Schwesterunternehmen: Vergaben zwischen Organisationen, die beide von einem öffentlichen Auftraggeber beherrscht werden.
  • „Enkel-Konstellationen“: Hierbei erfolgt die Kontrolle über eine zwischengeschaltete Organisation.
Rechtlicher Rahmen

Die Inhouse-Vergabe ist im § 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kodifiziert und dient der Flexibilisierung der öffentlichen Beschaffung unter bestimmten Bedingungen. Sie ermöglicht eine effizientere und direktere Auftragsvergabe innerhalb des öffentlichen Sektors, sofern die strengen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bedeutung und Kritik

Inhouse-Vergaben bieten eine Möglichkeit für öffentliche Einrichtungen, Aufgaben effizient zu erledigen, ohne die formalen Prozesse einer öffentlichen Ausschreibung durchlaufen zu müssen. Kritik entsteht häufig hinsichtlich der Transparenz und des Wettbewerbs, da diese Vergabeform dem Wettbewerb auf dem öffentlichen Markt entgehen kann.

Zusammenfassung

Inhouse-Vergaben sind eine besondere Form der Auftragsvergabe im öffentlichen Sektor, die unter bestimmten Voraussetzungen die Vergabe von Aufträgen an kontrollierte Organisationen ohne formelles Vergabeverfahren ermöglichen. Sie sind im § 108 GWB geregelt und bieten Vorteile in Bezug auf Effizienz und Flexibilität, bergen jedoch auch Herausforderungen bezüglich Transparenz und Marktwettbewerb.