Grundsätze der Vergabe

Die Grundsätze der Vergabe sind fundamentale Richtlinien, die das Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge in Deutschland regeln. Diese Grundsätze sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgehalten und bilden die Basis für ein faires, transparentes und wettbewerbsorientiertes Vergabeverfahren.

Transparenz im Vergabeverfahren

Das Prinzip der Transparenz besagt, dass alle Aspekte der Vergabe öffentlicher Aufträge offen und nachvollziehbar sein müssen. Dies beinhaltet die Veröffentlichung der Ausschreibung, eine vollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens und die Gewährleistung, dass alle Bewerber gleichberechtigten Zugang zu Informationen haben. Transparenz fördert die Chancengleichheit und hilft, Korruption zu verhindern.

Gleichbehandlung der Bieter

Der Grundsatz der Gleichbehandlung fordert, dass alle Teilnehmer eines Vergabeverfahrens ohne Diskriminierung behandelt werden. Dies beinhaltet, dass allen Bewerbern gleiche Informationen zur Verfügung gestellt werden und die Kommunikation mit einem Bewerber unverzüglich allen anderen Bewerbern mitgeteilt wird. Gleichbehandlung sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt das Vertrauen in das Vergabeverfahren.

Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit erfolgen. Dies bedeutet, dass Aufträge an das wirtschaftlichste Angebot vergeben werden sollen, wobei sowohl der Preis als auch qualitative, innovative, soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden.

Unterstützung mittelständischer Unternehmen

Ein weiterer Grundsatz ist die Förderung mittelständischer Unternehmen. Durch die Aufteilung von Aufträgen in Teil- und Fachlose wird kleineren Unternehmen ermöglicht, sich an größeren Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies unterstützt die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands.

Wettbewerbsgrundsatz

Der Wettbewerbsgrundsatz fördert die Marktfreiheit und schützt die Interessen von in der EU niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern. Er impliziert, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird, wobei sowohl monetäre als auch nicht-monetäre Faktoren berücksichtigt werden.

Zusammenfassung

Die Grundsätze der Vergabe stellen sicher, dass öffentliche Aufträge fair, transparent und im Sinne des Wettbewerbs vergeben werden. Sie tragen dazu bei, die Integrität des Vergabeprozesses zu wahren und fördern die Teilnahme einer Vielzahl von Unternehmen, was letztlich zur Wirtschaftlichkeit und Qualität öffentlicher Aufträge beiträgt.