Grundposition
Die Grundposition bezeichnet eine spezifische Art von Leistungsposition im Rahmen einer Ausschreibung, insbesondere in Leistungsverzeichnissen. Sie stellt eine definierte Teilleistung dar, zu der Alternativ- oder Ausführungsvarianten (Alternativpositionen) angegeben werden können.
Konzept und Verwendung von Grundpositionen
Eine Grundposition umfasst eine zentrale, standardmäßige Leistung, die im Rahmen eines Auftrags zu erbringen ist. Diese Position wird im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung aufgeführt und stellt die Standardleistung dar, die der Auftragnehmer in jedem Fall erbringen muss. Die Besonderheit der Grundposition liegt darin, dass sie mit einer oder mehreren Alternativpositionen verbunden sein kann, die unterschiedliche Ausführungsweisen der gleichen Leistung darstellen. Beispielsweise könnte eine Grundposition die Errichtung einer Mauer aus einem bestimmten Material vorsehen, während die zugehörigen Alternativpositionen die Verwendung anderer Materialien erlauben.
Entscheidung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, bei der Vergabe des Zuschlags zwischen der Grundposition und den vorgeschlagenen Alternativpositionen zu wählen. Diese Flexibilität ermöglicht es, auf spezifische Anforderungen oder Präferenzen des Projekts einzugehen. Bei der Ausschreibung und Angebotsbewertung muss der Auftraggeber klar definieren, welche Positionen zur Ausführung kommen sollen. Andernfalls gilt die Grundposition als verbindlicher Teil des Auftrags.
Bedeutung im Vergabeverfahren
Die Grundposition spielt eine wichtige Rolle im Vergabeverfahren, da sie die Basis für die Angebotskalkulation bildet. Jede Grund- oder Alternativposition wird im Angebot mit spezifischen Einheitspreisen bewertet. Für die Gesamtbewertung des Angebots wird jedoch nur der Preis der Grundposition berücksichtigt, es sei denn, der Auftraggeber entscheidet sich für eine der Alternativpositionen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Gestaltung von Grundpositionen und deren Alternativpositionen unterliegt vergaberechtlichen Regeln. Diese Regeln sollen Transparenz und Klarheit im Ausschreibungsprozess gewährleisten und sicherstellen, dass alle Bieter die gleichen Voraussetzungen und Informationen haben. Die Leistungsbeschreibung muss demnach eindeutig und erschöpfend sein, um allen Bietern eine korrekte Kalkulation ihrer Angebote zu ermöglichen.
Zusammenfassung
Grundpositionen sind ein wesentlicher Bestandteil von Leistungsverzeichnissen in Ausschreibungen. Sie definieren die Basisleistungen, die von Auftragnehmern erbracht werden müssen, und können durch Alternativpositionen ergänzt werden, um Flexibilität im Vergabeprozess zu ermöglichen. Die korrekte Darstellung und Handhabung von Grundpositionen ist entscheidend für die Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren.