GPA | Government Procurement Agreement | Beschaffungsübereinkommen

Das Government Procurement Agreement (GPA), auch als Beschaffungsübereinkommen bekannt, ist ein internationaler Vertrag unter den Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO). Das Abkommen regelt und fördert den fairen und diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf internationaler Ebene.

Ziele und Hintergrund des GPA

Das primäre Ziel des GPA ist die Liberalisierung der globalen öffentlichen Beschaffungsmärkte, um einen transparenten und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Es zielt darauf ab, Unternehmen aus den unterzeichnenden Ländern gleiche Chancen zu bieten, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, unabhängig von ihrem Ursprungsland. Das Abkommen schafft einen Rahmen, in dem öffentliche Auftraggeber von einer größeren Auswahl an Anbietern profitieren können, was potenziell zu kostengünstigeren und qualitativ hochwertigeren Angeboten führt.

Mitgliedsstaaten und Umsetzung

Das GPA ist ein plurilaterales Abkommen, das nur für die WTO-Mitglieder gilt, die es unterzeichnet haben. Die Europäische Union hat das Abkommen für alle ihre Mitgliedstaaten unterzeichnet, wodurch auch Deutschland gebunden ist. Die Mitgliedschaft im GPA erweitert sich kontinuierlich, wobei 2019 bereits 48 Staaten Teil des Abkommens waren.

Schwellenwerte und Vergaberecht

Die Schwellenwerte des GPA sind richtungsweisend für die Festlegung der Schwellenwerte im EU-Vergaberecht. Diese Schwellenwerte bestimmen, ab welchem Auftragswert ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Sie werden regelmäßig überprüft und angepasst, um die Konsistenz mit den internationalen Standards des GPA zu gewährleisten.

Wechselwirkung mit nationalem und EU-Recht

Das GPA-Beschaffungsübereinkommen beeinflusst die Vergabepraxis sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Die nationalen Vergaberichtlinien müssen in Einklang mit den Vorgaben des GPA stehen, was eine enge Verflechtung zwischen WTO-Recht, EU-Recht und nationalem Recht zur Folge hat.

Wichtige Aspekte des GPA
  • Gleichberechtigte Teilnahme: Unternehmen aus allen Unterzeichnerstaaten können sich an Ausschreibungen beteiligen.
  • Transparenz und Diskriminierungsfreiheit: Das GPA fordert Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen im öffentlichen Beschaffungswesen.
  • Plurilaterales Abkommen: Nur die Mitglieder der WTO, die das Abkommen unterzeichnet haben, sind daran gebunden.
  • Anpassung der Schwellenwerte: Die EU passt ihre Schwellenwerte regelmäßig an die im GPA festgelegten Werte an.