GWB | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), allgemein bekannt als Kartellgesetz, stellt die zentrale rechtliche Grundlage des deutschen Wettbewerbs- und Kartellrechts dar. Es zielt darauf ab, einen freien und fairen Wettbewerb auf den Märkten zu gewährleisten, indem es wettbewerbsbeschränkendes Verhalten reguliert und kontrolliert.
Überblick und Ziele des GWB
Das GWB dient der Aufrechterhaltung und Förderung eines funktionsfähigen Wettbewerbs. Es schützt den Markt vor missbräuchlichen Praktiken wie Kartellbildung, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen und unfairen Handelspraktiken. Das Gesetz soll sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer unter gleichen Bedingungen agieren können, was letztlich dem Verbraucher zugutekommt.
Struktur des GWB
Das GWB ist in mehrere Teile gegliedert, die verschiedene Aspekte des Wettbewerbsrechts abdecken:
- Wettbewerbsbeschränkungen: Regelungen gegen Kartelle und andere Formen der Wettbewerbsbeschränkung.
- Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Sanktionen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
- Behörden: Struktur und Aufgaben des Bundeskartellamtes und anderer zuständiger Behörden.
- Verfahren: Prozessuale Aspekte im Rahmen des Kartellrechts.
- Anwendungsbereich: Festlegung der Geltungsbereiche des Gesetzes.
- Übergangs- und Schlussbestimmungen: Regelungen für die Übergangsphase und abschließende Bestimmungen.
Anwendung im öffentlichen Vergabewesen
Ein wichtiger Teil des GWB ist der Abschnitt zur öffentlichen Auftragsvergabe, der die Grundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen enthält. Dieser Teil des GWB setzt europäisches Vergaberecht in nationales Recht um und regelt die Grundsätze für faire und transparente Vergabeverfahren.
Europäische Dimension
Das GWB steht in Wechselwirkung mit dem europäischen Wettbewerbsrecht. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann das EU-Recht Vorrang vor nationalen Regelungen haben, insbesondere wenn es um Handelsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten geht.
Historische Entwicklung
Das GWB wurde 1958 eingeführt und seitdem mehrfach novelliert, um es an sich ändernde Marktbedingungen und europäische Vorgaben anzupassen. Die Reformen zielten darauf ab, das Gesetz an die digitale Wirtschaft und globale Marktentwicklungen anzupassen.
Bedeutung für die Wirtschaft
Das GWB spielt eine entscheidende Rolle für die Wirtschaftsordnung in Deutschland. Es fördert den Wettbewerb, schützt Verbraucher und Unternehmen vor unfairen Praktiken und trägt zur Schaffung eines gesunden, dynamischen Marktes bei.