GemHVO

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist ein wesentlicher rechtlicher Rahmen, der das Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen der Kommunen in den Bundesländern Deutschlands regelt. Diese Verordnung wird durch das Innenministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium eines Bundeslandes erlassen und bildet einen Kernbestandteil des kommunalen Haushaltsrechts.

Haushaltsführung auf kameraler und doppischer Basis

Ein zentrales Merkmal der GemHVO ist die Möglichkeit der Regelung des kommunalen Haushaltswesens auf zwei verschiedenen Buchführungsmethoden: Kameralistik und Doppik. Kameralistik zeichnet sich durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben aus und ist traditionell in der öffentlichen Verwaltung verbreitet. Die doppelte Buchführung (Doppik) hingegen basiert auf dem Prinzip der doppelten Eintragung aller Geschäftsvorfälle und bietet eine umfassendere Darstellung der finanziellen Lage einer Kommune.

Anwendungsbereich und Variationen in den Bundesländern

Obwohl sie als Gemeindehaushaltsverordnung bezeichnet wird, erstreckt sich der Geltungsbereich der GemHVO auch auf Landkreise und andere Gemeindeverbände. Dies wird in den jeweiligen Landkreisordnungen oder Kommunalverfassungen der Bundesländer festgelegt. Je nach Bundesland kann die Bezeichnung und Ausgestaltung der Verordnung variieren. Beispielsweise wird in einigen Ländern die GemHVO mit der Gemeindekassenverordnung kombiniert oder unter einem anderen Namen wie der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) im Saarland geführt.

Optionsrecht und spezifische Regelungen

Einige Bundesländer nutzen ein Optionsrecht, um entweder die kameralistische oder die doppische Buchführungsmethode in ihrer GemHVO festzulegen. Dies spiegelt sich in den Bezeichnungen wie „Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik“ oder „Gemeindehaushaltsverordnung-Kameral“ wider. Solche spezifischen Regelungen ermöglichen es den Kommunen, eine für ihre Bedürfnisse und administrativen Strukturen passende Haushaltsführungsmethode zu wählen.

Zusammenfassung

Die GemHVO ist ein zentraler Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts in Deutschland, der die finanzielle Verwaltung und Buchführung der Kommunen regelt. Sie bietet die Flexibilität, zwischen kameraler und doppischer Buchführung zu wählen und wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgeformt und angewendet. Durch diese Verordnung wird die ordnungsgemäße Verwaltung der öffentlichen Finanzen auf kommunaler Ebene sichergestellt.