Geheimwettbewerb

Geheimwettbewerb ist ein Grundprinzip im Kartellvergaberecht, das darauf abzielt, einen fairen und unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen. Es beruht auf der Idee, dass Bieter ihre Angebote in völliger Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulationen der Mitbewerber abgeben. Dieser Ansatz gewährleistet, dass jeder Bieter gleichberechtigt und ohne Beeinflussung durch Informationen über Mitbewerber am Wettbewerb teilnehmen kann.

Ziele und Bedeutung des Geheimwettbewerbs
  • Förderung eines echten Wettbewerbs: Durch die Geheimhaltung der Angebote und Bieterdaten wird ein echter Wettbewerb ermöglicht, in dem alle Bieter gleiche Chancen haben.
  • Vermeidung von Absprachen: Der Geheimwettbewerb verhindert, dass Bieter durch Kenntnis der Angebote anderer Bieter ihre eigenen Angebote strategisch anpassen, was zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führen würde.
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Der Geheimwettbewerb schützt die Geschäftsgeheimnisse der Bieter und fördert somit ihre Bereitschaft zur Teilnahme an Ausschreibungen.
Umsetzung und Anforderungen im Vergabeprozess
  • -Vertrauliche Behandlung von Angeboten: Angebote müssen in verschlossenen Umschlägen oder als elektronisch verschlüsselte Dokumente eingereicht werden, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.
  • Ausschluss von Parallel- oder Mehrfachangeboten: Angebote, die auf gegenseitiger Kenntnis von Angebotsinhalten basieren, sind in der Regel vom Verfahren auszuschließen.
  • Verpflichtung zur Geheimhaltung: Der Auftraggeber ist zur Wahrung der Vertraulichkeit aller eingereichten Informationen verpflichtet.
Rechtliche Konsequenzen und Handhabung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Der Geheimwettbewerb wird durch Gesetze wie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und spezifische Vergabeordnungen geregelt.
  • Sanktionen bei Verstößen: Verstöße gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs, insbesondere wettbewerbsbeschränkende Absprachen, können strafrechtlich geahndet werden, einschließlich Geld- und Freiheitsstrafen.
  • Bewertung von Mehrfachbeteiligungen: Die mehrfache Beteiligung eines Bieters in verschiedenen Konstellationen wird kritisch bewertet, wobei eine individuelle Prüfung jedes Falles erforderlich ist.
Zusammenfassung

Geheimwettbewerb ist ein wesentlicher Aspekt des Vergaberechts, der darauf abzielt, einen fairen und unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Durch die strikte Geheimhaltung von Angeboten und Bieterdaten soll sichergestellt werden, dass alle Bieter ohne Vorkenntnisse der Konkurrenzangebote teilnehmen, wodurch die Integrität des Wettbewerbs gewahrt bleibt. Die Einhaltung des Geheimwettbewerbs ist entscheidend für die Legitimität und Gerechtigkeit im Vergabeprozess.