Fristverlängerung

Fristverlängerung bezeichnet im Kontext von Ausschreibungen die Ausdehnung festgelegter Fristen durch den Auftraggeber. Dieses Vorgehen ist vorgesehen, um auf besondere Umstände oder Änderungen im Vergabeprozess zu reagieren. Die rechtlichen Grundlagen für Fristverlängerungen sind in der Vergabeverordnung (VgV) verankert.

Anlässe für eine Fristverlängerung

Die Notwendigkeit einer Fristverlängerung tritt insbesondere in folgenden Situationen auf:

  • Wesentliche Änderungen in den Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber.
  • Fehlende Reaktion des Auftraggebers auf Anfragen für zusätzliche Informationen von Unternehmen, die mindestens sechs Tage vor dem Ende der Angebotsfrist eingehen sollten.

Das primäre Ziel der Fristverlängerung ist es, sicherzustellen, dass alle beteiligten Unternehmen ausreichend Zeit haben, um auf die bereitgestellten Informationen oder Änderungen reagieren zu können. Dies gilt jedoch nicht für Änderungen oder Informationen, die für die Erstellung eines Angebots unerheblich sind oder nicht rechtzeitig angefordert wurden.

Verschiedene Fristen im Vergabeverfahren

Im Rahmen von Ausschreibungsverfahren gibt es mehrere relevante Fristen, die unter bestimmten Bedingungen verlängert werden können:

  • Anforderungs-/Dokumentenfrist: Der Zeitraum, in dem Ausschreibungsunterlagen angefordert werden können.
  • Teilnahme- und Bewerbungsfrist: Die Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Bewerbungsunterlagen.
  • Angebotsfrist: Der Zeitraum für die Erstellung und Einreichung von Angeboten.
  • Bindefrist: Die Zeitspanne, in der Bieter an ihr Angebot gebunden sind.
  • Zuschlagsfrist: Die Frist, in der die Vergabestelle eine Entscheidung treffen muss.
  • Ausführungsfrist: Der festgelegte Zeitraum für die Ausführung des Auftrags.
Bestimmung der Dauer einer Fristverlängerung

Gemäß § 20 der VgV muss der Auftraggeber bei der Festlegung der ursprünglichen Fristen alle relevanten Umstände berücksichtigen. Dies gilt ebenfalls für die Bestimmung der Dauer von Fristverlängerungen. Die Verlängerung sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der zusätzlichen Informationen oder Änderungen stehen, um zu gewährleisten, dass alle Unternehmen angemessen reagieren können.

Zusammenfassung

Die Fristverlängerung im Vergabeverfahren ist ein wichtiges Instrument, um Flexibilität und Fairness im Ausschreibungsprozess zu wahren. Sie ermöglicht es Unternehmen, angemessen auf Änderungen oder zusätzliche Informationen zu reagieren, und trägt dazu bei, dass der Wettbewerb unter gerechten Bedingungen stattfindet. Die Anwendung dieses Instruments sollte stets wohlüberlegt und proportional zur Bedeutung der Änderung oder Information sein.