Losvergabe

Die Losvergabe ist ein Verfahren, das im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen angewendet wird, um Aufträge in mehrere Teilaufträge, bekannt als "Lose", aufzuteilen. Diese Aufteilung kann mengenmäßig in Teillose oder nach Fachgebiet in Fachlose erfolgen und ist sowohl für nationale als auch europaweite Ausschreibungen relevant. Sie ist in § 97 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in § 5 Abs. 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) geregelt.

Ziele der Losvergabe
  • Die Losvergabe dient der Mittelstandsförderung, indem sie kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit bietet, sich für überschaubare Auftragseinheiten zu bewerben.
  • Bei größeren Bauvorhaben ermöglicht die Losvergabe die parallele oder aufeinanderfolgende Arbeit mehrerer Auftragnehmer, was zu einer Effizienzsteigerung und Zeitersparnis führt.
  • Sie unterstützt die Auswahl spezialisierter Unternehmen für bestimmte Bauleistungen.
Regelungen und Bedingungen
  • Öffentliche Auftraggeber müssen in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen angeben, ob eine Aufteilung in Lose erfolgt.
  • Ein Bieter kann auf mehrere Lose bieten, die Anzahl der Lose, die ein Bieter erhalten kann, ist jedoch nicht gesetzlich limitiert.
  • Die Gesamtvergabe mehrerer Lose an einen Bieter ist nur unter bestimmten ökonomischen oder technischen Voraussetzungen zulässig, gemäß § 97 Abs. 3 GWB.
  • Bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist die Losvergabe nach VOB/A verpflichtend.
Ausnahmen und Sonderregelungen
  • Ein Verzicht auf die losweise Vergabe ist nur zulässig, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dagegensprechen. Die Entscheidung gegen eine Losaufteilung muss ausreichend begründet und dokumentiert werden.
  • Bei Verstößen gegen die Losvergabepraxis, insbesondere bei der Nichtaufteilung in Lose, können rechtliche Konsequenzen eintreten, da dies als schwerer Vergaberechtsverstoß gewertet werden kann.
Bedeutung für Bieter und Auftraggeber
  • Die Losvergabe erhöht die Chancengleichheit im Wettbewerb und fördert die Teilnahme kleinerer Unternehmen.
  • Auftraggeber müssen die Ausschreibung so gestalten, dass sie den Anforderungen der Losvergabe entspricht und eine faire Wettbewerbssituation schafft.
Fazit

Die Losvergabe im Vergaberecht ist ein zentrales Instrument zur Förderung des Mittelstandes und zur Erhöhung der Effizienz bei der Auftragserteilung. Sie ermöglicht eine breitere Beteiligung von Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen und trägt dazu bei, spezialisierte Kompetenzen gezielt zu nutzen. Die genauen Regelungen und Bedingungen für die Losvergabe variieren je nach Ausschreibungsart und -umfang.