Fehlende Unterlagen

Fehlende Unterlagen in einem Vergabeverfahren bezeichnen jene Dokumente und Informationen, die ein Bieter oder Bewerber im Rahmen seiner Angebots- oder Teilnahmeantragstellung nicht vorgelegt hat, obwohl diese vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gefordert wurden.

Bedeutung und Handhabung

Diese fehlenden Dokumente sind essentiell für die Bewertung und Vergleichbarkeit der Angebote. Die Vergabestellen prüfen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und können bei Fehlen entscheidende Informationen einfordern.

Nachforderung von Unterlagen

Die Möglichkeit, fehlende oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, variiert je nach Vergabeverfahren und -ebene. Allgemein gilt, dass Nachforderungen im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung stehen müssen:

  1. Oberschwellenbereich (VgV): Hier kann der Auftraggeber fehlende unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern, wie in § 56 VgV geregelt. Der Bieter erhält eine angemessene Frist zur Nachreichung.
  2. Bauvergaben (VOB/A): Für Bauleistungen ist die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen in § 16a VOB/A explizit vorgeschrieben.
  3. Unterschwellenbereich (VOL/A): Auch hier hat der Auftraggeber die Möglichkeit, fehlende Unterlagen nachzufordern, wie in § 16 VOL/A dargelegt.
Einschränkungen bei der Nachforderung

Die Nachforderung ist begrenzt und darf nicht dazu genutzt werden, das Angebot inhaltlich zu verbessern. Insbesondere bei leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote beeinflussen, ist die Nachforderung ausgeschlossen, außer bei unwesentlichen Preisangaben.

Folgen der Nichtnachreichung

Wird der Aufforderung zur Nachreichung nicht nachgekommen, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen. Dies dient der Wahrung der Fairness und der Gleichbehandlung aller Bieter im Vergabeverfahren.

Wichtigkeit für Bieter

Für Bieter ist es entscheidend, alle geforderten Unterlagen vollständig und fristgerecht einzureichen, um einen Ausschluss zu vermeiden und eine faire Bewertung ihres Angebots zu ermöglichen.

Schlussfolgerung

Das Fehlen von Unterlagen kann erhebliche Auswirkungen auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens haben. Während es Möglichkeiten gibt, fehlende Dokumente nachzureichen, liegt die Verantwortung letztendlich bei den Bietern, ihre Angebote vollständig und korrekt einzureichen. Auftraggeber wiederum müssen die Regeln für die Nachforderung von Unterlagen sorgfältig handhaben, um Transparenz und Chancengleichheit zu gewährleisten.