Fachlose

Fachlose bezeichnen in Vergabeverfahren eine Aufteilung der zu vergebenden Leistungen nach Art oder Fachgebiet. Diese Praxis wird insbesondere im öffentlichen Auftragswesen angewandt, um eine breitere Beteiligung unterschiedlicher Unternehmen – insbesondere aus dem Mittelstand – zu ermöglichen und eine Monopolbildung großer Unternehmen zu verhindern.

Rechtliche Verankerung und Mittelstandsförderung

Die losweise Vergabe ist im § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in den entsprechenden Abschnitten der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) rechtlich verankert. Diese Regelungen sehen vor, dass Bauleistungen verschiedener Handwerks- oder Gewerbezweige in der Regel nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen getrennt und in Form von Fachlosen vergeben werden. Die sogenannte Mittelstandsklausel im GWB verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, mittelständische Interessen bei Vergabeverfahren besonders zu berücksichtigen, was häufig durch eine losweise Vergabe erfolgt.

Vergabe von Fachlosen

Bei der Vergabe von Fachlosen wird ein Gesamtauftrag in mehrere abgrenzbare Teilabschnitte zerlegt, die jeweils gesondert vergeben werden. Dies ermöglicht eine spezifischere und fachgerechtere Bearbeitung der einzelnen Leistungsbereiche und fördert die Teilnahme von kleineren und spezialisierten Unternehmen am Vergabeprozess.

Ausnahmen und Voraussetzungen

Obwohl die losweise Vergabe in der Regel bevorzugt wird, dürfen öffentliche Auftraggeber in begründeten Ausnahmefällen davon abweichen. Solche Ausnahmen sind zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, etwa wenn die Aufteilung in Fachlose einen unverhältnismäßig hohen Koordinationsaufwand oder Effizienzverlust bedeuten würde.

Bedeutung und Zielsetzung

Die Vergabe in Fachlosen zielt darauf ab, eine breitere Verteilung von öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Zugang zu solchen Aufträgen zu gewähren. Dies stärkt den Wettbewerb, fördert die lokale Wirtschaft und vermeidet die Abhängigkeit von einzelnen großen Anbietern. Durch diese Praxis wird auch eine höhere Qualität der Ausführung erwartet, da spezialisierte Unternehmen in ihren jeweiligen Fachgebieten eingesetzt werden können.

Praktische Anwendung

In der Praxis werden Fachlose oft auch als Gewerke bezeichnet. Bei der Planung und Ausschreibung eines Projekts müssen Auftraggeber die Gesamtleistung in sinnvolle und fachlich abgrenzbare Teilbereiche unterteilen, um eine effektive Vergabe in Fachlosen zu ermöglichen. Diese Strukturierung erleichtert nicht nur die Beteiligung verschiedener Unternehmen, sondern trägt auch zur Übersichtlichkeit und Transparenz des Vergabeprozesses bei.