Ex-Post-Transparenz

Ex-Post-Transparenz bezieht sich auf die Pflicht öffentlicher Vergabestellen, Informationen über abgeschlossene Vergabeverfahren zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungspflicht zielt darauf ab, den Prozess der Vergabeentscheidungen transparent und nachvollziehbar zu gestalten, um Unregelmäßigkeiten wie Bevorzugung oder Korruption vorzubeugen.

Veröffentlichungspflichten im Vergaberecht
  • EU-weite Vergabeverfahren: Gemäß § 39 Abs. 1 der Vergabeverordnung (VgV) sind EU-weite Vergabeentscheidungen spätestens 30 Tage nach Auftragsvergabe oder Abschluss einer Rahmenvereinbarung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln. Diese Bekanntmachung umfasst die Ergebnisse des Verfahrens und erfolgt elektronisch.
  • Nationale Verfahren: In nationalen Verfahren besteht die Pflicht zur Veröffentlichung bei bestimmten Verfahrenstypen und Auftragswerten. Bei freihändigen Vergaben über 15.000 Euro netto und bei beschränkten Ausschreibungen über 25.000 Euro netto, jeweils ohne Teilnahmewettbewerb, ist eine Ex-Post-Bekanntmachung erforderlich. Die Veröffentlichung muss auf geeignete Weise, beispielsweise auf Internetportalen, erfolgen.
Inhalte der Veröffentlichung

Die Ex-Post-Transparenz erfordert die Bekanntgabe folgender Informationen:

  • Name und Anschrift des Auftraggebers.
  • Beschreibung des Auftragsgegenstandes und Ort der Ausführung.
  • Angaben zum gewählten Vergabeverfahren.
  • Name und Anschrift des beauftragten Unternehmens.
Dauer der Verfügbarkeit

Die genannten Informationen müssen für einen Zeitraum von sechs Monaten öffentlich zugänglich gehalten werden, um eine angemessene Nachprüfbarkeit zu gewährleisten.

Bedeutung für Bieter und Öffentlichkeit

Die Ex-Post-Transparenz ermöglicht es Bietern und der Öffentlichkeit, die Vergabeentscheidungen und deren Fairness zu überprüfen. Sie trägt dazu bei, das Vertrauen in die Integrität öffentlicher Vergabeprozesse zu stärken und bietet Bietern die Möglichkeit, aus vergangenen Vergaben zu lernen und ihre Strategien für zukünftige Ausschreibungen anzupassen.

Zusammenfassung

Ex-Post-Transparenz ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Vergaberechts. Sie dient der Nachvollziehbarkeit und Rechenschaft von Vergabeentscheidungen und fördert eine faire und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe. Durch die Veröffentlichungspflichten werden die Prinzipien der Transparenz und Gleichbehandlung im Vergabeverfahren gestärkt.