Ex-Ante-Transparenz
EX-ANTE-TRANSPARENZ ist ein Begriff aus dem Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, der insbesondere für Verfahren im Unterschwellenbereich relevant ist. Diese Form der Transparenz verpflichtet Auftraggeber, bestimmte Arten von Vergabeverfahren vorab öffentlich bekannt zu machen, insbesondere beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb. Der Fokus liegt hierbei auf Aufträgen, deren Wert voraussichtlich 25.000 Euro oder mehr beträgt.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Regelung zur EX-ANTE-TRANSPARENZ wurde in die Vergabeordnung integriert und zielt darauf ab, den Wettbewerb und die Chancengleichheit im öffentlichen Auftragswesen zu stärken. Sie ermöglicht es insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen, sich frühzeitig über bevorstehende Vergaben zu informieren und sich auf diese vorzubereiten.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die EX-ANTE-TRANSPARENZ findet sich in § 19 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die im Juni 2010 überarbeitet wurde. Diese Vorschrift schreibt vor, dass beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro im Vorfeld bekannt gemacht werden müssen.
Umsetzung und Praxis
Die Umsetzung der EX-ANTE-TRANSPARENZ erfolgt in der Regel über spezialisierte Vergabeplattformen und -portale, auf denen entsprechende Bekanntmachungen veröffentlicht werden. Dies gibt interessierten Unternehmen die Möglichkeit, sich rechtzeitig über geplante Vergabeverfahren zu informieren und sich entsprechend darauf vorzubereiten.
Effekte und Nutzen
Seit der Einführung der EX-ANTE-TRANSPARENZ ist eine deutliche Zunahme der veröffentlichten Informationen über öffentliche Bauvorhaben zu beobachten. Diese Entwicklung bietet Unternehmen, insbesondere im Baugewerbe, eine wertvolle Informationsquelle über geplante Aufträge der öffentlichen Hand und trägt zu einem faireren und offeneren Vergabeprozess bei.
Vergleich mit EX-POST-TRANSPARENZ
Im Gegensatz zur EX-POST-TRANSPARENZ, die sich auf die Veröffentlichung von Informationen nach Abschluss des Vergabeverfahrens bezieht, stellt die EX-ANTE-TRANSPARENZ eine vorherige Ankündigung dar. Sie dient der frühzeitigen Information der Wirtschaftsteilnehmer über kommende Vergabeverfahren und soll die Teilnahme am Wettbewerb fördern.
Zusammenfassung
EX-ANTE-TRANSPARENZ ist ein wesentlicher Aspekt im öffentlichen Vergabewesen, der darauf abzielt, mehr Transparenz und Wettbewerbsgleichheit im Unterschwellenbereich zu schaffen. Durch die frühzeitige Bekanntgabe beabsichtigter beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben erhalten Unternehmen die Chance, sich auf bevorstehende Vergaben besser vorzubereiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.