EU-Schwellenwerte

EU-Schwellenwerte definieren die Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber in der Europäischen Union verpflichtet sind, Vergabeverfahren europaweit durchzuführen. Diese Schwellenwerte sind im EU-Vergaberecht festgelegt und bestimmen, wann die EU-Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen anzuwenden sind. In Deutschland finden sich die entsprechenden Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in verschiedenen Vergabeverordnungen.

Aktuelle Schwellenwerte und Anpassungen

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission überprüft und angepasst. Die Anpassung erfolgt basierend auf den Wechselkursschwankungen gegenüber den Sonderziehungsrechten, einer künstlichen Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Schwellenwerte:

  • Bauaufträge: 5.538.000 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge für zentrale oberste Regierungsbehörden: 143.000 Euro (zzgl. MwSt.)
Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung

Sobald der Auftragswert eines Projekts diese Schwellenwerte erreicht oder übersteigt, müssen die Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass vorgegebene EU-Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmuster anzuwenden sind. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und eine gleichberechtigte Teilnahme von Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zu ermöglichen.

Vergabe oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte

Für Aufträge, die oberhalb der Schwellenwerte liegen, sind die Prinzipien der Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung gemäß § 97 GWB zu beachten. Für die Vergabe unterhalb der Schwellenwerte gelten unterschiedliche nationale Regelungen, z. B. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) für Bauleistungen oder die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen.

Zielsetzung und Bedeutung

Die Festlegung der EU-Schwellenwerte ist ein wichtiges Instrument, um faire und transparente Vergabeverfahren innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sicherzustellen. Sie tragen dazu bei, dass öffentliche Mittel effizient und gerecht eingesetzt werden und fördern die grenzüberschreitende wirtschaftliche Zusammenarbeit. Durch diese Vorgaben wird ein einheitlicher Rahmen geschaffen, der für alle Mitgliedsstaaten der EU gilt und zur Realisierung des Binnenmarktes beiträgt.