Eröffnungstermin

Der Eröffnungstermin, auch als Öffnungstermin oder Submissionstermin bekannt, ist ein entscheidendes Verfahrenselement in öffentlichen Vergabeverfahren. Er markiert den Zeitpunkt, zu dem die eingereichten Angebote von der Vergabestelle geöffnet und überprüft werden. Dies geschieht nach dem Ablauf der Angebotsfrist und ist ein wichtiger Schritt im Prozess der öffentlichen Auftragsvergabe.

Ablauf und Prozess

Am Eröffnungstermin werden die bis dahin unter Verschluss gehaltenen und ungeöffneten Angebote geöffnet. Dieser Vorgang dient dazu, sicherzustellen, dass alle Angebote ordnungsgemäß und ohne unzulässige Abstimmung zwischen den Bietenden eingereicht wurden. Während des Eröffnungstermins werden wesentliche Informationen wie Bietername und -anschrift, die Endbeträge der Angebote sowie Angaben zu eventuell eingereichten Nebenangeboten verlesen und protokolliert.

Teilnahme von Bietern

Die Regelungen bezüglich der Anwesenheit von Bietern und ihren Bevollmächtigten am Eröffnungstermin variieren je nach Vergabeart und rechtlichem Rahmen. Während bei manchen Vergabearten, insbesondere im Bereich der Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwerts, die Anwesenheit der Bieter erlaubt oder sogar erwünscht sein kann, ist sie in anderen Fällen nicht gestattet.

Dokumentation und Protokollierung

Für jeden Eröffnungstermin wird eine Niederschrift angefertigt, die Teil der Vergabeakte ist und die wesentlichen Informationen des Termins festhält. Diese Protokolle sind in der Regel nicht für Bieter oder die Öffentlichkeit zugänglich.

Informationspflicht gegenüber Bietern

Je nach Art der Vergabe kann es unterschiedliche Regelungen bezüglich der Information der Bieter über die Ergebnisse des Eröffnungstermins geben. In einigen Fällen müssen Bieter über die Ergebnisse informiert werden, in anderen Fällen besteht diese Pflicht nicht.

Rechtlicher Rahmen und Aktualität

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Eröffnungstermine können sich ändern, beispielsweise in Bezug auf die Zulässigkeit schriftlicher Angebote. Diese Änderungen beeinflussen die Art und Weise, wie der Eröffnungstermin gestaltet und durchgeführt wird.

Zusammenfassung

Der Eröffnungstermin ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergabeprozesses, der die Einhaltung der Verfahrensregeln und die Transparenz des Wettbewerbs sichert. Er ist durch spezifische rechtliche Vorgaben geregelt, die sowohl die Durchführung des Termins als auch die Teilnahme von Bietern und deren Bevollmächtigten bestimmen.