EU-VOB/A

Die EU-VOB/A bezieht sich auf den 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), der speziell für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte relevant ist. Sie ist Teil des deutschen Vergaberechts und konkretisiert die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien im Baubereich.

Hintergrund und Entwicklung
  • Die EU-VOB/A wurde 2016 eingeführt und ersetzte die früheren „EG-Paragraphen“.
  • Ziel war es, die Anforderungen der EU-Vergaberichtlinien effektiv in das deutsche Vergaberecht zu integrieren, insbesondere im Bereich öffentlicher Bauaufträge.
  • Die EU-VOB/A steht in Einklang mit den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Schwerpunkte und Anwendungsbereich
  • Die EU-VOB/A gilt für Bauaufträge, deren Wert die EU-Schwellenwerte überschreitet. Diese Schwellenwerte werden von der EU-Kommission festgelegt und regelmäßig angepasst.
  • Sie umfasst detaillierte Vorschriften für die Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abwicklung von öffentlichen Bauprojekten.
  • Die Bestimmungen zielen darauf ab, Fairness, Transparenz und einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu gewährleisten.
Besonderheiten der EU-VOB/A
  • Einhaltung strikter Vergabeverfahren: Die EU-VOB/A schreibt detaillierte Verfahrensweisen vor, um die Einhaltung des EU-Vergaberechts zu gewährleisten.
  • Transparenzpflicht: Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die Vergabeverfahren transparent zu gestalten und umfassend zu dokumentieren.
  • Gleichbehandlung: Alle Bieter müssen gleich behandelt werden, unabhängig von ihrer Herkunft oder Größe.
  • Nachprüfungsverfahren: Bieter haben die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Vergaberegeln Nachprüfungsverfahren einzuleiten.
Fazit

Die EU-VOB/A ist ein zentrales Instrument im deutschen Vergaberecht, das sicherstellt, dass öffentliche Bauaufträge, die über den EU-Schwellenwerten liegen, im Einklang mit den europäischen Vergaberichtlinien vergeben werden. Sie trägt dazu bei, die Prinzipien der Transparenz, Gleichbehandlung und des fairen Wettbewerbs im öffentlichen Baubereich zu wahren und fördert damit die Effizienz und Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge.