Elektronische Kommunikation

Elektronische Kommunikation in Vergabeverfahren bezieht sich auf den Einsatz digitaler Mittel für den Datenaustausch zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den Bewerbern. Dies umfasst das Senden, Empfangen, Speichern und Weiterleiten von Informationen über elektronische Geräte und Programme. Der Prozess reicht von der Bekanntmachung der Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung.

Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 9 der Vergabeverordnung (VgV) ist die elektronische Kommunikation für alle Beteiligten eines Vergabeverfahrens vorgeschrieben. Dies stellt eine moderne, effiziente und kostensparende Methode dar und soll einen diskriminierungsfreien Zugang zu Vergabeverfahren gewährleisten.

Einschränkungen und Ausnahmen

Mündliche Kommunikation ist im Vergabeverfahren nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sie darf nicht die Kernaspekte des Verfahrens wie Teilnahmeanträge oder Angebote betreffen und muss angemessen dokumentiert werden. E-Mail-Kommunikation ist zwar technisch elektronisch, erfüllt aber oft nicht die Anforderungen des Vergaberechts hinsichtlich des Geheimwettbewerbs.

Anwendungsbereich

Die Pflicht zur elektronischen Kommunikation gilt hauptsächlich im Oberschwellenbereich. Im Unterschwellenbereich, bei Beschaffungen unter einem Wert von 25.000 Euro, können Auftraggeber gemäß der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auch nichtelektronische Kommunikationsformen zulassen.

Ziele und Vorteile

Die Hauptziele der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren sind die Senkung von Prozesskosten und die Standardisierung der Abläufe. Sie fördert Transparenz, Effizienz und Gleichbehandlung aller Beteiligten. Die Verwaltung von Daten wird vereinfacht, und der Prozess wird beschleunigt.

Technische Voraussetzungen

Für die elektronische Kommunikation müssen die eingesetzten Mittel allgemein zugänglich, kompatibel mit Standard-Informations- und Kommunikationstechnologien und nichtdiskriminierend sein. Sie dürfen den Zugang zum Vergabeverfahren nicht unnötig erschweren.

E-Vergabeplattformen

Moderne E-Vergabeplattformen wie evergabe-online.de bieten eine umfassende Lösung für die elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren. Sie ermöglichen eine revisionssichere Dokumentation und vereinfachen die Kommunikation zwischen Auftraggebern und Bietern.

Schlussfolgerung

Die elektronische Kommunikation in Vergabeverfahren spiegelt den Trend zur Digitalisierung in der öffentlichen Beschaffung wider. Sie trägt zu einer transparenteren, effizienteren und gerechteren Vergabepraxis bei und ist ein zentraler Bestandteil des modernen Vergaberechts.