Elektronische Auftragsvergabe

Die elektronische Auftragsvergabe, oft eVergabe genannt, bezieht sich auf ein digitalisiertes Verfahren, das öffentliche Auftraggeber nutzen, um Aufträge zu vergeben. Dieses Verfahren deckt alle Schritte von der ersten Ausschreibung bis zur endgültigen Zuschlagserteilung ab. Wesentlich dabei ist die digitale Einreichung der Angebote durch die Bieter.

Durchführung der eVergabe

Bei der eVergabe wird der Auftrag zunächst auf elektronischen Plattformen ausgeschrieben. Die relevanten Vergabeunterlagen werden online zur Verfügung gestellt, sodass interessierte Bieter darauf zugreifen und ihre Angebote elektronisch einreichen können. Die Auswertung der Angebote und die Zuschlagserteilung erfolgen ebenfalls in einem digitalen Format.

Rechtlicher Rahmen

Im Bereich der EU-Oberschwellenvergaben ist die eVergabe durch EU-Richtlinien und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte finden sich die Regelungen in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Vorteile

Die eVergabe bietet diverse Vorteile wie eine höhere Effizienz und Geschwindigkeit im Vergabeprozess, eine gesteigerte Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sowie eine Erweiterung des Bieterkreises durch die leichtere Zugänglichkeit. Zudem führt sie zu einer Reduktion von Druck- und Versandkosten.

Plattformen und Anwendungsbereich

Zentrale Plattformen für die eVergabe sind TED in der EU und bund.de in Deutschland. Die elektronische Angebotsabgabe ist seit 2018 für EU-weite Vergaben oberhalb der Schwellenwerte verpflichtend. Auch im unterschwelligen Bereich wird die eVergabe zunehmend genutzt, um Prozesse zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.

Ausnahmen

Obwohl die eVergabe weit verbreitet ist, gibt es gemäß § 12 der Vergabeverordnung (VgV) einige Ausnahmefälle, in denen eine konventionelle Vergabe erlaubt sein kann, insbesondere bei Aufträgen unter einem bestimmten Wert oder in speziellen Situationen.

Zusammenfassung

Die elektronische Auftragsvergabe modernisiert das Vergabewesen durch ihre effiziente, transparente und wettbewerbsfähige Abwicklung öffentlicher Aufträge. Sie unterstützt die Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens und erleichtert sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Teilnahme am Vergabeprozess.