Einrichtung des öffentlichen Rechts
Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind juristische Personen, die durch einen staatlichen Hoheitsakt gegründet werden und öffentliche Aufgaben erfüllen. Diese Organisationen, auch Körperschaften des öffentlichen Rechts genannt, verbinden personelle Ressourcen und materielle Mittel innerhalb einer rechtlich eigenständigen Struktur. Ihr Hauptzweck ist es, das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern zu regeln und Aufgaben zu übernehmen, die im öffentlichen Interesse stehen.
Merkmale und Arten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Mitgliedschaftliche Struktur: Körperschaften des öffentlichen Rechts setzen sich aus Mitgliedern zusammen und ihre Existenz beruht auf einem Hoheitsakt. Sie haben das Recht, selbst zu klagen und verklagt zu werden.
- Aufgabenbereiche: Die spezifischen Funktionen und Verantwortlichkeiten dieser Einrichtungen werden durch Satzungen und Gesetze bestimmt. Häufig sind sie im Bereich der Selbstverwaltung tätig, wo sie eigenverantwortlich für bestimmte öffentliche Aufgaben zuständig sind.
- Rechte und Pflichten: Zu den Hauptbefugnissen gehören Dienstherrenfähigkeit (Ernennung von Beamten), Satzungshoheit und die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Abgaben zu erheben. Sie sind jedoch gleichzeitig an Gesetze gebunden und verantwortlich für die Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben.
Beispiele für Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Berufsgenossenschaften
- Ärztekammern
- Hochschulen
- Kommunen
- Ortskrankenkassen
Kategorisierung nach Rechtsquelle und Mitgliedern
Einrichtungen des öffentlichen Rechts können nach der Art ihrer Rechtsquelle (z.B. völkerrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungsrechtlich, kirchenrechtlich) oder nach der Art ihrer Mitglieder (Gebiets-, Personal-, Verbands-, Realkörperschaften und Kollegialkörperschaften) unterschieden werden.
Rolle im Vergabeverfahren
Gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts öffentliche Auftraggeber und müssen daher bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen Vergabeverfahren durchführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie öffentliche Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllen und eine enge Verbindung zum Staat aufweisen.
Unterschied zu Anstalten des öffentlichen Rechts
Während Körperschaften des öffentlichen Rechts Mitglieder haben, bestehen Anstalten des öffentlichen Rechts aus Nutzern und nicht aus Mitgliedern. Beide Formen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, aber Anstalten haben eine direktere Verbindung zum Staat und führen ebenfalls öffentliche Aufgaben durch.
Insgesamt sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts wichtige Bestandteile des öffentlichen Sektors, die eine Vielzahl von Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit übernehmen und dabei sowohl rechtliche Selbstständigkeit als auch Verantwortlichkeit gegenüber dem Gesetz aufweisen.