EEE | Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein standardisiertes elektronisches Formular, das im Rahmen von EU-weiten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren genutzt wird. Es ermöglicht Unternehmen, ihre Eignung und das Fehlen von Ausschlussgründen für öffentliche Aufträge zu dokumentieren. Die Einführung der EEE durch die Europäische Kommission am 5. Januar 2016, festgelegt in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7, zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, zu verringern.

Struktur der EEE

Die EEE besteht aus sechs Teilen: Teil I beschreibt das Vergabeverfahren und den Auftraggeber, Teil II die Angaben zum Unternehmen und seinen Vertretern, Teil III beinhaltet Informationen zu Ausschlussgründen, Teil IV führt die Eignungskriterien auf, Teil V gilt für zweistufige Verfahren mit spezifischen Eignungskriterien, und Teil VI enthält die Abschlusserklärung des Unternehmens.

Vorteile und Vereinfachung durch die EEE

Ein wesentlicher Vorteil der EEE liegt in der Vereinfachung des Vergabeprozesses. Unternehmen müssen nicht mehr zahlreiche Bescheinigungen und Nachweise vorlegen, da die EEE als vorläufiger Nachweis anerkannt wird. Dies vereinfacht die Teilnahme an Ausschreibungen in verschiedenen EU-Ländern erheblich. Für Auftraggeber erleichtert die Standardisierung den Vergleich der Angaben verschiedener Bieter.

Verfügbarkeit und Nutzung der EEE

Die EEE ist sowohl in einer vollelektronischen als auch in einer papierbasierten Version verfügbar. Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Version für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtend. Ein Online-Dienst bietet Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars, und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierzu einen Leitfaden herausgegeben.

Anwendungsbedingungen und Flexibilität der EEE

Unter bestimmten Bedingungen, wie der Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen in einer Datenbank, können Unternehmen von der Einreichung weiterer Nachweise befreit werden. Die Verwendung der EEE ist jedoch nicht immer verpflichtend. Unternehmen können auch freiwillig eine EEE einreichen, selbst wenn der Auftraggeber keine vorausgefüllte EEE bereitgestellt hat. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die EEE als vorläufigen Eignungsnachweis zu akzeptieren.

Schlussfolgerung

Insgesamt dient die EEE dazu, den Vergabeprozess für öffentliche Aufträge innerhalb der EU zu vereinheitlichen und zu erleichtern, was insbesondere kleineren Unternehmen zugutekommt. Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen die spezifischen Anforderungen und das Format der EEE für das jeweilige Vergabeverfahren beachten.