Einfache elektronische Signatur
Die einfache elektronische Signatur ist eine grundlegende Form der digitalen Unterschrift, die ohne spezielle Sicherheitsmaßnahmen oder technische Vorkehrungen erstellt wird. Sie kann leicht mit allgemein verfügbaren Softwaretools oder direkt im Internetbrowser erzeugt werden. Typischerweise umfasst dies das Eintippen des Namens der unterschreibenden Person über die Tastatur.
Anwendung und Bedeutung in Vergabeverfahren
In Vergabeverfahren wird oft eine Signatur in Textform verlangt, und die einfache elektronische Signatur erfüllt diese Anforderung. Es ist jedoch wichtig, dass aus der Signatur klar hervorgeht, dass es sich um eine tatsächlich existierende, natürliche Person handelt. Plattformen wie evergabe.de akzeptieren häufig einfache Signaturen in Textform für die Angebotsabgabe, wobei der jeweilige Auftraggeber bestimmt, welche Art von Signatur erforderlich ist.
Weitere Formen elektronischer Signaturen
Neben der einfachen gibt es auch fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen:
- Fortgeschrittene elektronische Signatur: Diese ermöglicht das Überprüfen der Echtheit und wird auch als Software-Zertifikat bezeichnet. Ihre Regelungen sind in der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 festgelegt.
- Qualifizierte elektronische Signatur: Für diese Form der Signatur wird eine spezielle Signaturkarte benötigt und sie bietet ein höheres Sicherheitsniveau.
Beweiskraft und Nutzung
Die einfache elektronische Signatur hat in juristischen Auseinandersetzungen nur eine begrenzte Beweiskraft. Sie wird hauptsächlich für interne Kommunikation in Unternehmen oder für formfreie Vereinbarungen genutzt. Selbst eine gescannte handschriftliche Unterschrift, die als Bilddatei vorliegt, kann als einfache elektronische Signatur für die elektronische Kommunikation verwendet werden.
Erstellung und Beispiele
Einfache elektronische Signaturen können durch jedermann mit einem Computer erstellt werden und bedürfen keiner speziellen Software. Beispiele hierfür sind eingescannte Unterschriften, die Kontaktinformationen am Ende einer E-Mail oder RSA-Signaturen ohne Zertifikat.
Zusammenfassend ermöglicht die einfache elektronische Signatur eine grundlegende, jedoch weniger sichere Form der digitalen Unterschrift, die für viele alltägliche Anwendungen ausreichend ist, jedoch in rechtlich anspruchsvolleren Kontexten durch fortgeschrittenere Formen der elektronischen Signatur ergänzt oder ersetzt werden sollte.