Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung ist ein zentraler Bestandteil von Vergabeverfahren, bei dem die Qualifikation und Kompetenz der Bieter überprüft wird. Dabei geht es darum, festzustellen, ob ein Unternehmen die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit besitzt, um einen öffentlichen Auftrag zuverlässig und qualitativ hochwertig ausführen zu können. Diese Prüfung dient dazu, sicherzustellen, dass nur qualifizierte und geeignete Unternehmen beauftragt werden.

Eignungsnachweise und Präqualifizierung

Eignungsnachweise sind Dokumente, die die oben genannten Eigenschaften eines Unternehmens belegen. Durch eine Präqualifizierung, also eine vorherige Zertifizierung dieser Nachweise, kann der formale Aufwand für die Bieter reduziert werden. In der Regel müssen diese Nachweise zusammen mit den Angebotsunterlagen vorgelegt werden.

Bestandteile der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung umfasst verschiedene Aspekte:

  1. Nachweis der Fachkunde: Hier wird überprüft, ob ein Bewerber über die notwendigen objektbezogenen Kenntnisse verfügt, um die ausgeschriebene Leistung fachgerecht auszuführen.
  2. Nachweis der Leistungsfähigkeit: Dieser Teil bezieht sich auf die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Ressourcen des Unternehmens, um den Auftrag fachlich korrekt und fristgerecht umzusetzen.
  3. Nachweis der Zuverlässigkeit: Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit wird untersucht, ob ein Bieter die angebotenen Leistungen vertragsgerecht erbringen kann.
Vergabeverordnungen und rechtlicher Rahmen

Die Eignungsprüfung ist in verschiedenen Vergabeverordnungen geregelt:

  • Vergabeverordnung (VgV): In § 42 VgV werden allgemeine Grundsätze zur Auswahl geeigneter Unternehmen und zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern festgelegt.
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A): Speziell für Bauausschreibungen findet sich in § 16b VOB/A eine detaillierte Regelung zur Eignungsprüfung.
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A): Hier sind die Vorgaben für Liefer- und Dienstleistungen festgehalten.
Bedeutung und Anwendung

Die Eignungsprüfung gewährleistet, dass öffentliche Mittel effizient und gerecht eingesetzt werden, indem nur solche Unternehmen beauftragt werden, die die notwendigen Qualifikationen und Ressourcen besitzen. Dies trägt zur Qualitätssicherung und zur Vermeidung von Risiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei. Die Prüfung der Eignung ist somit ein entscheidender Schritt zur Förderung eines fairen und wettbewerbsorientierten Vergabeprozesses.