Eignungskriterien

Eignungskriterien sind spezifische Anforderungen, die von öffentlichen Auftraggebern festgelegt werden, um die Fähigkeit und Kompetenz der Bieter für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags zu beurteilen. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Aufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, die fachkundig, leistungsfähig und gesetzestreu sind. Diese Kriterien ermöglichen es, geeignete Unternehmen für die Ausführung eines Auftrags zu identifizieren.

Hauptaspekte der Eignungskriterien

Eignungskriterien umfassen verschiedene Bereiche, die sicherstellen sollen, dass ein Bieter für die Durchführung des Auftrags qualifiziert ist:

  1. Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung.
  2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
  3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Verfahren der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.
  2. Bewertung der fachlichen Kompetenz und der finanziellen sowie technischen Ressourcen.
Eigenerklärungen und Nachweise

Bieter müssen ihre Eignung in der Regel durch Eigenerklärungen und verschiedene Nachweise belegen. Hierzu können Bankauskünfte, Bilanzen, Versicherungsnachweise, Qualifikationsnachweise und Referenzen gehören. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als standardisiertes Formular verwendet, um diese Informationen bereitzustellen.

Abgrenzung zu Zuschlagskriterien

Eignungskriterien müssen klar von den Zuschlagskriterien getrennt werden. Während Eignungskriterien die Grundqualifikation des Bieters sicherstellen, dienen Zuschlagskriterien dazu, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.

Verhältnismäßigkeit der Anforderungen

Die Anforderungen, die im Rahmen der Eignungskriterien gestellt werden, müssen verhältnismäßig sein. Sie sollen den Kreis der potenziellen Bieter nicht unnötig einschränken, sondern vielmehr sicherstellen, dass der Bieter qualifiziert und in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.

Individuelle und standardisierte Eignungskriterien

Neben den allgemeinen Eignungskriterien können öffentliche Auftraggeber auch spezifische, auf den jeweiligen Auftrag zugeschnittene Kriterien festlegen. Diese individuellen Kriterien müssen jedoch sachlich gerechtfertigt und angemessen sein.

Präqualifizierung

Einige Unternehmen entscheiden sich für eine Präqualifizierung, um den Aufwand für die ständige Neuerbringung von Eignungsnachweisen zu reduzieren. Bei der Präqualifizierung weisen sie ihre Eignung gegenüber einer offiziellen Stelle nach und können in Vergabeverfahren darauf verweisen.

Insgesamt sind Eignungskriterien ein wesentliches Instrument in Vergabeverfahren, um sicherzustellen, dass nur qualifizierte Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten.