Eignungsanforderung

Eignungsanforderungen sind spezifische Kriterien, die im Rahmen von Vergabeverfahren an potenzielle Auftragnehmer gestellt werden, um deren Qualifikation für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags zu bewerten. Sie sind ein entscheidendes Instrument, um sicherzustellen, dass nur fachkundige und leistungsfähige Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, gemäß § 122 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Kernaspekte der Eignungsanforderungen

Die Eignungsanforderungen umfassen verschiedene Bereiche:

  1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
  2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
  3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Diese Kriterien dienen dazu, die Kompetenz und Zuverlässigkeit der Bieter sicherzustellen und Risiken wie fehlerhafte oder verzögerte Ausführung von öffentlichen Projekten zu minimieren.

Nachweis der Eignung

Um ihre Eignung nachzuweisen, müssen Unternehmen verschiedene Dokumente vorlegen, wie z.B. Bankauskünfte, Bilanzauszüge, Nachweise über fachliche Qualifikationen, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen und Eigenerklärungen, die bestätigen, dass keine Ausschlussgründe wie Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Darüber hinaus müssen Unternehmen nachweisen, dass sie gesetzliche Mindeststandards, wie die Zahlung des Mindestlohns, einhalten.

Ausschluss von der Teilnahme

Unternehmen, die in der Vergangenheit gegen wichtige Gesetze wie das Mindestlohngesetz verstoßen haben und dafür mit Geldbußen von mindestens 2500 Euro belegt wurden, können gemäß § 98 GWB zeitweise von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Individuelle und klassische Eignungsanforderungen

Neben den klassischen Eignungsanforderungen können Auftraggeber auch individuelle, auf den jeweiligen Auftrag zugeschnittene Anforderungen stellen. Diese müssen jedoch sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Zum Beispiel können bei gefahrgeneigten Aufträgen, wie dem Betrieb eines Hubschrauberlandeplatzes oder einem Sicherheitsdienst in einer psychiatrischen Klinik, spezifische Anforderungen gestellt werden.

Präqualifizierung als Erleichterung

Um den Aufwand für die ständige Neuerbringung von Eignungsnachweisen zu reduzieren, können sich Unternehmen einer Präqualifizierung unterziehen. Dabei weisen sie ihre Eignung einmal jährlich gegenüber einer Präqualifizierungsstelle nach und können sich in Vergabeverfahren darauf beziehen, anstatt für jede Ausschreibung erneut alle Nachweise zu erbringen.

Gleichbehandlung der Bieter

Wichtig ist, dass alle geeigneten Bieter gleich behandelt werden. Ein „Mehr an Eignung“ darf bei der Zuschlagserteilung nicht als zusätzliches Kriterium herangezogen werden. Das bedeutet, dass die Eignung als Grundvoraussetzung betrachtet wird, aber nicht als Bewertungskriterium für die Auswahl des besten Angebots.