Eignung des Bieters
Die Eignung eines Bieters in einem Vergabeverfahren ist ein maßgebliches Kriterium, das sich vorrangig nach seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet. Dies wird in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und in der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) unter § 6a definiert. Die Beurteilung der Eignung eines Bieters erfolgt in einer frühen Phase des Vergabeprozesses, in der Regel auf der zweiten Wertungsstufe, und wird abschließend festgelegt, es sei denn, es handelt sich um einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb.
Eignung als Nicht-Wertungskriterium
Entscheidend ist, dass ein "Mehr an Eignung", also eine über das geforderte Maß hinausgehende Eignung, in der Regel kein zulässiges Kriterium bei der endgültigen Angebotsbewertung darstellt. Dies bedeutet, dass nach der Feststellung der Eignung auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens, eine höhere Eignung in späteren Stufen grundsätzlich nicht mehr als Bewertungskriterium herangezogen wird.
Verbindlichkeit der Eignungsbeurteilung
Einmal festgestellte Eignung des Bieters ist in der Regel bindend für den Auftraggeber. Dieser ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben im Allgemeinen gehindert, von seiner ursprünglichen Beurteilung der Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters abzurücken, sofern sich die Sachlage nicht ändert. Das bedeutet, dass ein Auftraggeber in einem laufenden Vergabeverfahren die einmal festgestellte Eignung eines Bieters unter normalen Umständen nicht nachträglich in Frage stellen kann.
Grundlegende Aspekte der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung umfasst im Wesentlichen die Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten des Bieters. Hierbei werden unter anderem die finanzielle Stabilität, die Erfahrung in ähnlichen Projekten und die technische Ausrüstung des Bieters bewertet. Ziel dieser Prüfung ist es, sicherzustellen, dass der Bieter über die notwendigen Ressourcen und Fähigkeiten verfügt, um den Auftrag erfolgreich auszuführen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend ist die Eignung des Bieters ein entscheidender Faktor in Vergabeverfahren, der die Fähigkeit des Bieters zur Erfüllung des Auftrags sicherstellt. Diese wird in einer frühen Phase des Vergabeprozesses bewertet und bleibt im weiteren Verlauf des Verfahrens bestehen, sofern sich keine neuen Sachverhalte ergeben.