Eigenerklärung

Die Eigenerklärung ist ein Instrument im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie dient als vorläufiger Nachweis dafür, dass ein Unternehmen die notwendigen Kriterien erfüllt, um für einen öffentlichen Auftrag in Betracht gezogen zu werden. Hierzu zählt insbesondere die Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und dass das Unternehmen hinsichtlich seiner beruflichen, wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit geeignet ist. Die Eigenerklärung ist in der Vergabeverordnung geregelt und ein zentrales Element im Prozess der öffentlichen Auftragsvergabe.

Inhalte der Eigenerklärung

Die Eigenerklärung umfasst verschiedene Aspekte:

  1. Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.
  2. Erfüllung der Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers bezüglich der beruflichen Befähigung sowie der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
  3. Bei zweistufigen Verfahren: Erfüllung von eventuellen, zusätzlichen Kriterien zur Teilnehmerauswahl.
  4. Zusicherung, erforderliche Nachweise bei Bedarf vorlegen zu können.
Verfahrensweise und Verpflichtungen

Im Vergabeverfahren muss der öffentliche Auftraggeber vom Unternehmen, das für den Zuschlag in Frage kommt, die entsprechenden Nachweise anfordern. Unternehmen können auch eigeninitiativ eine Eigenerklärung vorlegen, selbst wenn der Auftraggeber keine vorausgefüllte Eigenerklärung bereitgestellt hat. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, diese als vorläufigen Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen zu akzeptieren. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Eigenerklärung besteht für Unternehmen jedoch nur, wenn der öffentliche Auftraggeber deren Einsatz explizit vorschreibt.