eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung (Electronic Identification, Authentication and Trust Services) ist eine EU-Verordnung, die den rechtlichen Rahmen für elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste in der Europäischen Union definiert. Sie trägt die offizielle Nummer 910/2014 und löste die frühere Richtlinie 1999/93/EG ab. Diese Verordnung trat am 1. Juli 2016 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum.

Ziel und Zweck der eIDAS-Verordnung

Das Hauptziel der eIDAS-Verordnung ist es, einheitliche Standards für elektronische Transaktionen innerhalb des EU-Binnenmarktes zu schaffen. Dies umfasst Regelungen für elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Einschreiben und Zertifikate für Webseiten. Die Verordnung zielt darauf ab, sichere und vertrauenswürdige elektronische Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen.

Wesentliche Bestandteile der eIDAS-Verordnung

Unter den Vertrauensdiensten der eIDAS-Verordnung fallen Dienste wie die Erstellung von Zertifikaten für Signaturen, fernausgelöste Zertifikate, qualifizierte Zertifikate für Webseiten sowie bestimmte Zeitstempel und Einschreiben. Diese Dienste unterstützen die rechtssichere und effiziente Durchführung elektronischer Transaktionen und tragen zur Vereinheitlichung der digitalen Kommunikation in der EU bei.

Digitale Signaturen und Fernsignatur

Ein zentraler Aspekt der eIDAS-Verordnung ist die Standardisierung digitaler Signaturen, um Sicherheitslücken im digitalen Datenverkehr zu schließen. Hierbei wird auch die Fernsignatur berücksichtigt, die es ermöglicht, Signaturen von verschiedenen Endgeräten aus zu generieren.

Hintergrund und nationale Umsetzung

Die eIDAS-Verordnung wurde eingeführt, um die verschiedenen nationalen Gesetze, wie das deutsche Signaturgesetz, zu vereinheitlichen. Sie schafft EU-weit einheitliche Regelungen und erleichtert somit die grenzüberschreitende digitale Kommunikation. In Deutschland wurde die eIDAS-Verordnung durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) und das eIDAS-Durchführungsgesetz in nationales Recht umgesetzt.

Bedeutung für den Digitalen Binnenmarkt

Die eIDAS-Verordnung ist ein wichtiger Schritt hin zum digitalen Binnenmarkt der EU. Sie ermöglicht eine vereinheitlichte rechtliche Grundlage für elektronische Transaktionen und trägt zur Reduzierung bürokratischer Prozesse bei. Die Verordnung stellt sicher, dass Produkte und Dienste, die den eIDAS-Anforderungen entsprechen, EU-weit anerkannt werden.