EG-Vergaberichtlinien
Die EG-Vergaberichtlinien beziehen sich auf eine Reihe von Regelungen, die von der Europäischen Gemeinschaft (EG), dem Vorläufer der heutigen Europäischen Union (EU), für europaweite Ausschreibungen und Vergaben öffentlicher Aufträge erlassen wurden. Diese Richtlinien zielten darauf ab, Einheitlichkeit und Transparenz in den Vergabeverfahren der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Hintergrund der Europäischen Gemeinschaft
Die EG umfasste die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, gegründet 1951), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, gegründet 1957) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG, gegründet 1957). Diese Gemeinschaften wurden von sechs Gründerstaaten ins Leben gerufen: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Die EG fungierte bis zur Einführung der Europäischen Union im Jahr 1992, die durch den Vertrag von Maastricht etabliert wurde.
Ziele und Inhalte der EG-Vergaberichtlinien
Die EG-Vergaberichtlinien enthielten Vorgaben für die Durchführung von europaweiten Ausschreibungen und waren für alle Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich. Ihr Hauptziel war es, einheitliche Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu schaffen, um einen fairen und offenen Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes zu fördern.
Übergang zu EU-Vergaberichtlinien
Mit dem Übergang von der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union wurden die EG-Vergaberichtlinien durch die EU-Vergaberichtlinien abgelöst. Diese Aktualisierung spiegelte den Wandel der institutionellen Struktur und die Erweiterung der Kompetenzen der EU wider. Die neuen Richtlinien bauen auf den Grundlagen der EG-Vergaberichtlinien auf, erweitern diese jedoch um zusätzliche Bestimmungen und Anpassungen, die den veränderten Anforderungen des erweiterten EU-Binnenmarktes Rechnung tragen.