Dumping-Angebot
Ein Dumping-Angebot ist ein Angebot, dessen Preis deutlich unter den Herstellungs- oder Selbstkosten liegt, sodass die Dienstleistung oder das Produkt weit unter seinem tatsächlichen Wert angeboten wird. Diese Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass sie finanziell nicht tragbar sind und oft zu Preisen angeboten werden, die niedriger sind als vergleichbare Angebote im Inland.
Gründe für Dumping-Angebote
Unternehmen geben aus verschiedenen Gründen Dumping-Angebote ab. Ein Hauptmotiv ist die Erhöhung der Zuschlagswahrscheinlichkeit, da häufig das günstigste Angebot den Zuschlag erhält. Ein weiterer Grund kann das Bestreben sein, sich am Markt hervorzuheben und langfristig eine stärkere Marktposition zu erlangen.
Risiken und Auswirkungen
Die Risiken von Dumping-Angeboten betreffen sowohl Bieter als auch Auftraggeber. Bieter, die solche Angebote abgeben, können sich selbst in eine wirtschaftlich prekäre Lage bringen, was die Erfüllung des Auftrags gefährden kann. Für andere Bieter besteht die Gefahr der Marktverdrängung, was den Wettbewerbsgrundsatz untergräbt.
Umgang im Vergaberecht
Das Vergaberecht sieht vor, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält, was nicht zwangsläufig das günstigste sein muss. Bei auffällig niedrigen Angeboten können Bieter und Auftraggeber eine Prüfung der Preisbildung verlangen. Können die niedrigen Preise nicht zufriedenstellend erklärt werden, darf der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen. Ein automatischer Ausschluss von Dumping-Angeboten ist jedoch nicht vorgesehen.
Praxisbeispiel
In einem Vergabeverfahren kann ein Bieter ein auffällig niedriges Angebot abgeben. Wird eine Nachprüfung angefordert und kann der Bieter seine finanzielle Leistungsfähigkeit und eine ordnungsgemäße Preisbildung nachweisen, kann das Angebot angenommen werden, solange keine Marktverdrängungsabsicht oder Gefährdung der Vertragserfüllung vorliegt.
Fazit
Dumping-Angebote stellen eine Herausforderung im Vergabewesen dar, da sie sowohl wirtschaftliche als auch wettbewerbliche Risiken bergen. Das Vergaberecht ermöglicht eine Prüfung solcher Angebote, um sicherzustellen, dass sie nicht zu Lasten der Qualität, Wirtschaftlichkeit oder des fairen Wettbewerbs gehen.