Direktkauf

Der Direktkauf ist eine vereinfachte Beschaffungsmethode, bei der öffentliche Auftraggeber Waren oder Dienstleistungen bis zu einem bestimmten finanziellen Grenzwert direkt und ohne ein formales Vergabeverfahren erwerben. Diese Methode ermöglicht eine schnellere und unkomplizierte Beschaffung kleinerer Aufträge.

Prozess und Anwendung

Im Rahmen des Direktkaufs kann ein Auftraggeber Leistungen bis zu einem Wert von 500 Euro (netto) direkt und ohne ein formales Vergabeverfahren erwerben. Dieses Verfahren ist in § 3 Abs. 6 VOL/A und in der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) unter § 14 geregelt. Der Direktkauf wurde durch die Einführung der UVgO in den Begriff Direktauftrag überführt und auf einen Wert von 1.000 Euro (netto) angehoben.

Grundsätze

Die Grundprinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind beim Direktkauf zentral. Es wird empfohlen, bei der Beschaffung einen Preisvergleich durchzuführen, wobei idealerweise mindestens drei Angebote von unterschiedlichen Anbietern eingeholt werden sollten. Der Direktkauf darf nicht zur Umgehung von Vergabevorschriften durch künstliche Aufsplittung von Aufträgen missbraucht werden.

Wettbewerbs- und Transparenzgebot

Gemäß dem Wettbewerbs- und Transparenzgebot ist es ratsam, dass der Auftraggeber zwischen verschiedenen Anbietern wechselt, um den Wettbewerb zu fördern und Chancengleichheit zu gewährleisten.

Zusammenfassung

Der Direktkauf ist eine praktische Option für öffentliche Auftraggeber, um geringwertige Waren oder Dienstleistungen schnell und effizient zu beschaffen. Trotz der Vereinfachung ist es wichtig, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten und den fairen Wettbewerb zu unterstützen. Mit der UVgO hat sich der Rahmen des Direktkaufs (nun Direktauftrag) erweitert, was mehr Flexibilität in der Beschaffung kleinerer Aufträge ermöglicht.