Digitale Angebotsabgabe
Die digitale Angebotsabgabe bezieht sich auf das Verfahren, bei dem Bieter ihre Angebote elektronisch im Rahmen von Vergabeverfahren einreichen. Diese Methode wurde ab dem 18. Oktober 2018 verpflichtend für EU-weite Vergaben, basierend auf den EU-Vergaberichtlinien (Art. 22 der RL 2014/24/EU).
Hintergrund und Anwendung
Die Einführung der digitalen Angebotsabgabe soll den Vergabeprozess modernisieren und effizienter gestalten. Sie ist Teil der Bemühungen, die öffentliche Beschaffung in der EU zu digitalisieren. Dieser Schritt erleichtert die Kommunikation zwischen Auftraggebern und Unternehmen und trägt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabeprozesses bei. Elektronische Angebote ersetzen traditionelle Papierofferten, außer in speziellen, begründeten Ausnahmefällen.
Technische Aspekte und Sicherheit
Digitale Angebote müssen formgerecht, verschlüsselt und innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht werden. Unverschlüsselte oder verspätet eingereichte Angebote werden in der Regel ausgeschlossen. Bei erhöhten Sicherheitsanforderungen kann eine digitale Signatur erforderlich sein. Technische Probleme auf der Seite der empfangenden Vergabestelle müssen vom Bieter angezeigt werden, um gegebenenfalls eine Fristverlängerung zu ermöglichen.
Nationale Umsetzung
Auch auf nationaler Ebene in Deutschland ist die digitale Angebotsabgabe zum Standard geworden. Viele Bundesländer wenden bereits die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an, die in § 38 die Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote regelt. Die Verwendung von Bietersoftware ermöglicht die digitale Erstellung, Kalkulation und Einreichung von Angeboten bei der Vergabestelle.
Bedeutung
Die digitale Angebotsabgabe vereinfacht den Vergabeprozess und reduziert den Verwaltungsaufwand. Sie fördert die Effizienz, Transparenz und den Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen. Für Bieter bedeutet dies eine Vereinfachung des Angebotsprozesses sowie eine schnellere und sicherere Übermittlung ihrer Angebote.
Zusammenfassung
Die digitale Angebotsabgabe ist ein zentraler Bestandteil der modernen öffentlichen Beschaffung und trägt zur Digitalisierung und Vereinfachung des Vergabeverfahrens bei. Sie ermöglicht eine effizientere und transparentere Bearbeitung von Vergabeunterlagen und stellt sicher, dass Angebote sicher, fristgerecht und formgerecht eingereicht werden. Mit ihrer Einführung wird der öffentliche Beschaffungsprozess in der EU und in Deutschland weiter modernisiert.