DVA | Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) ist eine zentrale Institution in Deutschland, die sich mit der Entwicklung und Aktualisierung der Grundsätze im Bauwesen befasst. Dazu gehört insbesondere die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Der DVA agiert als nicht rechtsfähiger Verein und nimmt eine wichtige Rolle in der Festlegung von Standards und Richtlinien im Bauvergaberecht ein.

Hauptaufgaben und Funktion

Die zentralen Aufgaben des DVA umfassen die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Richtlinien für die sachgemäße Vergabe und Abwicklung von öffentlichen Bauaufträgen. Dazu gehört auch die Erstellung von Regelwerken für die elektronische Datenverarbeitung im Bauwesen. Der DVA fungiert faktisch als Gesetzgeber, da die VOB in der Praxis eine ähnliche Rechtsverbindlichkeit wie ein Gesetz aufweist.

Zusammensetzung des DVA

Der DVA setzt sich aus Vertretern öffentlicher Bauauftraggeber, kommunaler Spitzenverbände sowie Organisationen der Wirtschaft und Technik zusammen. Diese Zusammensetzung gewährleistet eine ausgewogene Bearbeitung der Vergabe- und Vertragsordnung.

Struktur und Ausschüsse

Die Arbeit des DVA wird durch verschiedene Hauptausschüsse unterstützt:

  • Hauptausschuss Allgemeines (HAA): Zuständig für die Teile A und B der VOB, die Vergabe und Verträge regeln.
  • Hauptausschuss Hochbau (HAH): Verantwortlich für den Hochbau betreffende technische Vertragsbedingungen in Teil C der VOB.
  • Hauptausschuss Tiefbau (HAT): Bearbeitet die Tiefbau betreffenden technischen Vertragsbedingungen in Teil C der VOB.
  • Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB): Fokussiert auf die Rationalisierung im Bauwesen durch elektronische Datenverarbeitung.
Relevanz und Aktualität

Der DVA sorgt für die kontinuierliche Anpassung und Modernisierung der VOB, um sie an die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen im Bauwesen anzupassen. Dies schließt die Berücksichtigung neuer gesetzlicher Regelungen und technologischer Fortschritte mit ein. Der Ausschuss leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit und Effizienz in der Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen.

In der Praxis ist der DVA somit eine Schlüsselinstanz, die die Qualität und Transparenz im deutschen Bauvergabewesen sicherstellt und fortlaufend optimiert.