De-minimis-Beihilfe
Die De-minimis-Beihilfe bezieht sich auf eine Regelung der Europäischen Union, die es ermöglicht, staatliche Beihilfen an Unternehmen zu gewähren, ohne dass diese bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen. Die Regelung basiert auf der Annahme, dass Beihilfen von geringem Umfang keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs und des EU-Binnenmarktes darstellen.
Hintergrund und Anwendungsbereich
Im EU-Recht sind staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb verfälschen könnten, grundsätzlich verboten. Die De-minimis-Regel stellt hier eine Ausnahme dar, indem sie kleine Beihilfen bis zu einem bestimmten Schwellenwert zulässt. Dieser Schwellenwert beträgt derzeit 200.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Regelung soll die Verwaltung vereinfachen und den Unternehmen helfen, ohne den Wettbewerb wesentlich zu beeinflussen.
Geschichte und Entwicklung
Die De-minimis-Verordnung wurde 2006 von der Europäischen Kommission eingeführt und zuletzt 2013 aktualisiert. Sie zielt darauf ab, die Verfahren für geringfügige staatliche Beihilfen zu vereinfachen und Unternehmen, einschließlich solchen in finanziellen Schwierigkeiten, Zugang zu Unterstützung zu ermöglichen.
Kriterien und Grenzen
Für die Anwendung der De-minimis-Beihilfe müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie innerhalb von drei Jahren keine Beihilfen erhalten, die den festgelegten Höchstbetrag überschreiten. Die Regelung bezieht sich auf den gesamten Unternehmensverbund und berücksichtigt alle Arten von Beihilfen, unabhängig von ihrem Zweck. Ausnahmen von der Regelung gelten für bestimmte Sektoren wie die Fischerei, Landwirtschaft und den Straßengüterverkehr, für die niedrigere Schwellenwerte gelten.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Die De-minimis-Regelung erfordert von Unternehmen, bei der Beantragung neuer Beihilfen alle bisher erhaltenen De-minimis-Beihilfen offenzulegen. Verstöße gegen die Regelung können zur Rückforderung der gewährten Beihilfen führen.
Anwendung im Vergaberecht
Die De-minimis-Regel findet auch im Vergaberecht Anwendung. Sie erlaubt die Vergabe von Aufträgen von geringem Wert durch Direktvergabe an ausgewählte Unternehmen, solange der festgesetzte Höchstbetrag nicht überschritten wird. Diese Vorschrift zielt darauf ab, Verfahren für Aufträge von untergeordneter Bedeutung zu vereinfachen.
Bedeutung für Unternehmen und Wirtschaft
Die De-minimis-Verordnung erleichtert es Unternehmen, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne einen umfangreichen Prüfungsprozess durch die Europäische Union durchlaufen zu müssen. Sie fördert Unternehmertum und Innovation und unterstützt das Wachstum in der EU, während sie gleichzeitig sicherstellt, dass der Binnenmarkt nicht beeinträchtigt wird.