CSRD

CSRD, kurz für Corporate Sustainability Reporting Directive, ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen reguliert. Sie zielt darauf ab, eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über die ökologischen und sozialen Auswirkungen von Unternehmen zu gewährleisten.

Hintergrund und Entwicklung

Die CSRD dient als Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert deren Anwendungsbereich. Während die NFRD hauptsächlich auf größere Unternehmen und öffentlich interessierende Unternehmen wie börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften abzielte, erstreckt sich die CSRD auf eine breitere Palette von Unternehmen innerhalb der EU.

Hauptziele und Inhalte der CSRD

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, in ihren Nachhaltigkeitsberichten über verschiedene Bereiche wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Korruptionsbekämpfung und Achtung der Menschenrechte zu berichten. Die Berichterstattung muss dabei nach einheitlichen Standards erfolgen und ist integraler Bestandteil des Lageberichts. Dies markiert eine Abkehr von der Praxis, nichtfinanzielle Informationen separat zu veröffentlichen.

Erweiterte Berichtspflichten und Standards

Die CSRD führt erweiterte Berichtsinhalte ein und beinhaltet das Prinzip der "Doppelten Materialität". Unternehmen müssen nun die Wechselwirkungen zwischen Nachhaltigkeitsaspekten und wirtschaftlichen Aspekten ihres Handelns offenlegen. Dazu gehört, wie nachhaltige Maßnahmen die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beeinflussen und welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeit hat.

Prüf- und Anwendungspflichten

Nachhaltigkeitsberichte unter der CSRD müssen extern von Wirtschaftsprüfern oder anderen unabhängigen Prüfungsinstanzen überprüft werden. Anfangs ist eine begrenzte Prüfungssicherheit ausreichend, die ab 2028 zu einer umfassenden Prüfungssicherheit ausgebaut wird.

Ziel und Strategie der CSRD

Die CSRD ist ein Teil der "Sustainable Finance Strategy" der EU und des Green-Deal-Projekts, das darauf abzielt, die Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten nachhaltiger zu gestalten. Sie soll dazu beitragen, dass Unternehmen nachhaltiger investieren und ihre Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten im Einklang mit den Prinzipien des Pariser Klimaabkommens und den Zielen für nachhaltige Entwicklung umgestalten.

Anwendungsbereich

Mit dem Inkrafttreten der CSRD sind deutlich mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Es betrifft alle in der EU notierten Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sind nur dann zur Berichterstattung verpflichtet, wenn sie mindestens zwei von drei Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse von über 40 Millionen Euro oder mehr als 250 Mitarbeiter.

Umsetzungszeitplan

Die CSRD wurde im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet und trat Anfang 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Mitte 2024 in nationales Recht umsetzen, und ab 2025 wird ihre Anwendung in Deutschland erwartet.