Vergabekoordinierungsrichtlinie
Die Vergabekoordinierungsrichtlinie ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Vergaberechts, der die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge innerhalb der Europäischen Union (EU) regelt. Sie zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und die Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen zu erhöhen.
Historischer Kontext und Entwicklung
Die ursprüngliche Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG wurde durch drei neue Richtlinien im Jahr 2014 ersetzt, um das Vergaberecht zu modernisieren und an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Diese Richtlinien sind:
- RL 2014/24/EU für die öffentliche Auftragsvergabe
- RL 2014/25/EU (Sektorenrichtlinie)
- RL 2014/23/EU für die Konzessionsvergabe
Inhalt und Anwendungsbereich
Die Richtlinie 2014/24/EU umfasst wesentliche Änderungen, die die In-House-Vergabe, die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und die Innovationspartnerschaft betreffen. Sie schafft klare Regelungen zur Eignung und Auswahl von Anbietern, sowie zu den Zuschlagskriterien und Vertragsänderungen.
e-Vergabe als Neuerung
Ein wichtiges Merkmal der modernisierten Richtlinie ist die Einführung der elektronischen Vergabe (e-Vergabe). Seit 2017 sind öffentliche Auftraggeber in der EU verpflichtet, Vergabeverfahren elektronisch durchzuführen, um Prozesse zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Umsetzung in nationales Recht
In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien durch Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO), der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Für Bauleistungen relevant ist zudem der Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).
Bedeutung und Zielsetzung
Die Vergabekoordinierungsrichtlinie und ihre Nachfolgerichtlinien stellen sicher, dass öffentliche Aufträge in der EU auf der Grundlage von Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung vergeben werden. Sie tragen dazu bei, den Binnenmarkt zu stärken und öffentlichen Einrichtungen Zugang zu einem breiteren Pool von Anbietern zu ermöglichen, was letztlich die Qualität und Kosteneffizienz der öffentlichen Beschaffung verbessert.
Zusammenfassung
Die Vergabekoordinierungsrichtlinie und ihre modernisierten Nachfolgerichtlinien sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Vergaberechts. Sie regulieren die Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU und fördern dadurch einen offenen, transparenten und wettbewerbsorientierten Markt. Durch die Einführung von e-Vergaben und anderen Neuerungen tragen sie zur Effizienzsteigerung und Modernisierung des öffentlichen Beschaffungswesens bei.