Binnenmarktrelevanz

Die Binnenmarktrelevanz ist ein Begriff aus dem Vergaberecht und bezieht sich auf öffentliche Aufträge, deren Wert unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt, die aber aufgrund spezifischer Bedingungen auch für Unternehmen aus anderen EU-Staaten interessant sein könnten. In solchen Fällen ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich, um den Grundsätzen des freien Wettbewerbs und der Nichtdiskriminierung im EU-Binnenmarkt gerecht zu werden.

Kriterien und Prüfung

Die Bestimmung der Binnenmarktrelevanz erfolgt im Einzelfall und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:

  • Geografische Nähe zu anderen EU-Staaten: Besonders bei Ausschreibungen in Grenzregionen kann eine Binnenmarktrelevanz angenommen werden.
  • Spezifischer Auftragsgegenstand: Bestimmte Aufträge, wie etwa IT-Projekte, die häufig auf Englisch ausgeschrieben sind, können für Unternehmen aus anderen EU-Ländern attraktiv sein.
  • Höhe des Auftragswerts: Auch wenn der Wert unter dem EU-Schwellenwert liegt, kann ein relativ hohes Auftragsvolumen für Unternehmen aus dem gesamten EU-Raum von Interesse sein.
Rechtsgrundlage und Vorgehen

Die Binnenmarktrelevanz ist nicht explizit gesetzlich geregelt, sondern entwickelt sich aus der Rechtsprechung und den Mitteilungen der Europäischen Kommission. Bei der Feststellung einer Binnenmarktrelevanz müssen öffentliche Auftraggeber neben dem nationalen Vergaberecht auch die Grundsätze des EU-Vergaberechts beachten. Dazu gehören das Wettbewerbsprinzip, das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot.

Veröffentlichung und Bekanntmachung

Für binnenmarktrelevante Aufträge, die nicht den EU-Vergaberichtlinien unterliegen, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die Ausschreibung auch Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten erreicht. Dies kann durch Veröffentlichung auf geeigneten Plattformen erfolgen, die über die nationalen Grenzen hinaus bekannt sind.

Folgen bei Nichtbeachtung

Wird die Binnenmarktrelevanz eines Auftrags ignoriert, kann dies als Verstoß gegen die Grundprinzipien des EU-Binnenmarktes gewertet werden. In solchen Fällen könnten rechtliche Schritte, wie einstweilige Verfügungen, gegen den Auftraggeber eingeleitet werden.

Zusammenfassung

Die Binnenmarktrelevanz ist ein wichtiges Konzept im europäischen Vergaberecht, das sicherstellt, dass auch Aufträge, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen, aber für den EU-Binnenmarkt relevant sind, einer breiteren, europaweiten Bieterschaft zugänglich gemacht werden. Sie trägt dazu bei, die Grundprinzipien des freien Wettbewerbs und der Gleichbehandlung im EU-Binnenmarkt zu wahren.