Bieterrechte

Bieterrechte bezeichnen die gesetzlich festgelegten Ansprüche und Schutzmöglichkeiten von Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Diese Rechte gewährleisten die Einhaltung fairer und transparenter Verfahrensregeln im Vergabeprozess.

Gesetzliche Grundlagen und Umsetzung
  • Gemäß § 97 Abs. 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben Unternehmen das Recht auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens.
  • Wenn ein Unternehmen einen Vergaberechtsverstoß feststellt, kann es entsprechende Rechtsschutzmaßnahmen ergreifen. Diese umfassen sowohl den Primärrechtsschutz (direkte Einflussnahme auf das laufende Vergabeverfahren) als auch den Sekundärrechtsschutz (Anspruch auf Schadensersatz).
Typische Fälle von Vergaberechtsverstößen
  • Diskriminierende Entscheidungen durch den Auftraggeber
  • Ausschluss von Unternehmen durch ungerechtfertigte Teilnahmeanforderungen
  • Unzulässige Direktvergaben ohne formalisiertes Verfahren
  • Unzulässige Vertragsänderungen nach ordnungsgemäßem Vergabeverfahren
Rechtsschutzmöglichkeiten
  • Primärrechtsschutz: Dieser zielt darauf ab, Fehler in laufenden Vergabeverfahren zu korrigieren und die Rechte der Bieter auf ein faires Verfahren zu schützen. Dazu gehört das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern.
  • Rüge: Bevor ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet wird, muss der Bieter in der Regel eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber aussprechen, um diesem die Möglichkeit zur Korrektur zu geben.
  • Sekundärrechtsschutz/Schadensersatz: Wenn ein Unternehmen erst nach der Zuschlagserteilung von einem Vergaberechtsverstoß erfährt oder ein Nachprüfungsverfahren nicht mehr möglich ist, kann es Schadensersatzansprüche geltend machen.
Unterschiedliche Verfahrensweisen abhängig von Schwellenwerten
  • Unterhalb der Schwellenwerte: Hier können Betroffene lediglich bei der Rechtsaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen oder Schadensersatzansprüche vor den ordentlichen Gerichten geltend machen.
  • Oberhalb der Schwellenwerte: Hier können Bieter ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer anstrengen, um direkt auf das laufende Vergabeverfahren Einfluss zu nehmen.
Zusammenfassung

Bieterrechte sind essenziell für die Wahrung von Fairness und Transparenz in öffentlichen Vergabeverfahren. Sie ermöglichen es Unternehmen, gegen Vergaberechtsverstöße vorzugehen und ihre Interessen zu schützen. Diese Rechte umfassen die Möglichkeit der Rüge, des Primärrechtsschutzes durch Nachprüfungsverfahren sowie des Sekundärrechtsschutzes durch Schadensersatzforderungen.