Bieterinformation

Eine Bieterinformation ist eine Mitteilung, die von öffentlichen Auftraggebern an Bieter gesendet wird, deren Angebote in einem Vergabeverfahren nicht berücksichtigt wurden. Die Informationen enthalten Gründe für die Ablehnung ihres Angebots sowie den Namen des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll.

Rechtliche Grundlage und Inhalt
  • Gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter schriftlich zu informieren.
  • Inhalte der Bieterinformation umfassen den Namen des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten hat, die Gründe für die Ablehnung des Angebots des nicht berücksichtigten Bieters und den frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Fristen
  • Der öffentliche Auftraggeber darf den Vertrag erst nach Ablauf einer Frist von 15 Kalendertagen (oder 10 Kalendertagen bei elektronischer Kommunikation) nach Versendung der Bieterinformation abschließen.
  • Die Frist beginnt am Tag nach dem Versand der Information durch den Auftraggeber.
Ausnahmen
  • In bestimmten Situationen, wie bei Verhandlungsverfahren mit besonderer Dringlichkeit oder bei sicherheitssensiblen Aufträgen, kann die Informationspflicht entfallen.
Zweck
  • Die Bieterinformation soll Transparenz im Vergabeverfahren gewährleisten und den Bietern ermöglichen, eine Nichtberücksichtigung ihres Angebots zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Bedeutung für Bieter
  • Die Bieterinformation gibt den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Angebote zu überprüfen und festzustellen, ob ein Nachprüfungsantrag im Rahmen des Vergabeverfahrens sinnvoll und aussichtsreich ist.
  • Bieter können bei einem vermuteten Vergaberechtsverstoß ein Nachprüfungsverfahren bei den zuständigen Vergabekammern einleiten.
Zusammenfassung

Die Bieterinformation ist ein wichtiges Instrument im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren, das den Grundsätzen der Transparenz und des fairen Wettbewerbs dient. Sie stellt sicher, dass nicht berücksichtigte Bieter über die Gründe ihrer Ablehnung informiert werden und gegebenenfalls rechtliche Schritte zur Überprüfung der Vergabeentscheidung einleiten können.