Bietergemeinschaft

Eine Bietergemeinschaft, oft auch Bieterkonsortium genannt, ist eine Kooperation mehrerer Unternehmen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam ein Angebot für eine Ausschreibung, insbesondere im öffentlichen Sektor, zu unterbreiten. Ziel ist es, einen Auftrag zu erhalten, den die einzelnen Unternehmen allein möglicherweise nicht ausführen könnten.

Entstehung und Rechtsform
  • Bietergemeinschaften entstehen durch die freiwillige Zusammenarbeit von mindestens zwei Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot für eine Ausschreibung abgeben möchten.
  • Rechtlich betrachtet stellt eine Bietergemeinschaft in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB dar.
  • In einigen Fällen kann der Auftraggeber eine spezifische Rechtsform für die Bietergemeinschaft verlangen, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist.
Vorteile und Herausforderungen

Vorteile:

  • Synergieeffekte durch gebündeltes Know-how und Ressourcen.
  • Erhöhte wirtschaftliche Kapazität, um größere Projekte anzunehmen.
  • Gleichberechtigung der Partner innerhalb der Gemeinschaft.

Herausforderungen:

  • Notwendigkeit einer klaren und effizienten Kommunikation und Koordination zwischen den beteiligten Unternehmen.
  • Gemeinschaftliche Haftung für Fehler und Probleme während der Auftragsausführung.
  • Ein Wechsel der Mitglieder kann komplex sein und ist meist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Anforderungen und Verfahren
  • Die Bietergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der für den Vertragsabschluss und die Durchführung verantwortlich ist.
  • Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen die Eignung für das Projekt nachweisen (Bietereignung), inklusive des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.
  • Die Bietergemeinschaft muss wie Einzelbieter behandelt werden, ohne Benachteiligung oder Bevorzugung.
  • Im Falle des Zuschlags wandelt sich die Bietergemeinschaft häufig in eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) um, um den Auftrag gemeinsam auszuführen.
Bietergemeinschaften in verschiedenen Vergabearten
  • Bei offenen Ausschreibungen muss die Bildung der Bietergemeinschaft vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein.
  • Bei beschränkten Ausschreibungen oder Verhandlungsvergaben ist die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft bis zur Aufforderung zur Angebotsabgabe möglich.
Zusammenfassung

Bietergemeinschaften sind ein wichtiges Instrument im Vergaberecht, um die Teilnahme kleinerer und mittelständischer Unternehmen an größeren Projekten zu ermöglichen. Sie erfordern eine sorgfältige Planung und Koordination, bieten jedoch die Chance, Ressourcen zu bündeln und gemeinsam erfolgreich an Ausschreibungen teilzunehmen.