Bieterfrage

Wenn Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind, können Bieter von dem Auftraggeber im Rahmen der Bieterfrage Aufklärung verlangen. Bei rechtzeitiger Anforderung müssen Auftraggeber die entsprechenden Auskünfte spätestens 6 Tage (bzw. 4 Tage bei nicht offenem Verfahren) vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen.