Bietererklärung
Die Bietererklärung ist ein verbindliches Dokument, das Bieter im Rahmen von Vergabeverfahren einreichen müssen. Sie dient dazu, die Einhaltung spezifischer Bedingungen und Voraussetzungen durch den Bieter zu bestätigen, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren relevant sind.
Zweck und Inhalt
Die Bietererklärung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Bieter grundlegende Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Erklärung zur Nichtteilnahme an illegalen Absprachen oder wettbewerbswidrigen Praktiken.
- Bestätigung, dass keine Insolvenzverfahren oder Liquidationsprozesse laufen.
- Zusicherung einer angemessenen und gleichwertigen Entlohnung der Arbeitnehmer.
- Bestätigung der Zuverlässigkeit und Integrität des Unternehmens.
Rechtliche Grundlage
Die Anforderungen an die Bietererklärung werden in den jeweiligen Ausschreibungs- und Vergabegesetzen der Bundesländer festgelegt. Sie variiert je nach Art des Vergabeverfahrens und den spezifischen Vorgaben des Auftraggebers.
Verwendung im Vergabeverfahren
Die Bietererklärung ist ein integraler Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und wird in der Regel als Formblatt zur Verfügung gestellt. Bieter müssen dieses Dokument ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit ihrem Angebot einreichen. Die Unterschrift des Bieters dient als Bestätigung, dass alle geforderten Kriterien erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Konsequenzen bei Nichterfüllung
Ein Verstoß gegen die in der Bietererklärung festgelegten Bedingungen führt zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren. Dies stellt sicher, dass nur qualifizierte und regelkonforme Unternehmen berücksichtigt werden.
Bedeutung für Bieter
Die Bietererklärung ist ein wichtiges Instrument, um Transparenz und Fairness im Vergabeprozess zu gewährleisten. Sie verpflichtet Bieter zur Einhaltung bestimmter ethischer und rechtlicher Standards und trägt zur Vertrauensbildung bei Auftraggebern bei.