Besondere Vertragsbedingungen | BVB

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) sind spezifische Regelungen, die der öffentliche Auftraggeber in einem Vergabeverfahren festlegt, um bestimmte Aspekte eines Auftrags individuell zu regeln. Diese Bedingungen ergänzen oder modifizieren die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder VOL/B (Verdingungsordnung für Leistungen).

Zweck und Anwendung

Die BVB dienen dazu, die speziellen Erfordernisse eines konkreten Auftrags zu adressieren und bieten Raum für Anpassungen, die über die Standardregelungen hinausgehen. Sie sind besonders relevant, wenn die allgemeinen Vertragsbedingungen nicht alle Aspekte des Einzelfalls abdecken oder wenn die Eigenart der Leistung und ihre Ausführung besondere Regelungen erfordern.

Inhaltliche Schwerpunkte

Die BVB können eine Vielzahl von Aspekten abdecken, darunter:

  • Zahlungsmodalitäten, einschließlich Vorauszahlungen
  • Sicherheitsleistungen
  • Fristen für die Ausführung
  • Regelungen zu Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen
  • Haftungsfragen
  • Regelungen zur Nutzung von Arbeits- und Lagerplätzen, Zufahrtswegen, Energie- und Wasseranschlüssen
  • Bedingungen für die Weitervergabe an Nachunternehmen
  • Festlegung des Gerichtsstands
Rechtlicher Rahmen

Die BVB werden individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart und gelten nicht als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Daher fallen sie nicht unter die Inhaltskontrolle des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies bedeutet, dass sie flexibler gestaltet werden können als AGB, die bestimmten rechtlichen Anforderungen unterliegen.

Bedeutung für die Vergabepraxis

Im Kontext des öffentlichen Vergabewesens spielen die BVB eine entscheidende Rolle. Sie ermöglichen es dem öffentlichen Auftraggeber, spezifische Anforderungen und Bedingungen eines Auftrags maßgeschneidert zu regeln und tragen somit zu einer effektiven und zielgerichteten Vertragsgestaltung bei.